Einem Syrer aus Marktredwitz (Landkreis Wunsiedel) wurde die Einbürgerung verweigert, weil er einer Mitarbeiterin des Landratsamts Wunsiedel den Handschlag verwehrte. Die Behörde sah Zweifel an seiner Haltung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Zuerst hatte BR24 darüber berichtet.
Klage gegen den Freistaat Bayern
Der Mann klagte gegen den Freistaat Bayern vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth. Wie das Gericht auf Anfrage von TVO bestätigte, ging der Fall auf einen Termin im Juni 2024 zurück. Damals sollte der Mann aus Marktredwitz seine Einbürgerungsurkunde erhalten. Dass er einer Mitarbeiterin den Handschlag verweigerte, führte bei der Behörde zu Zweifeln an seiner Haltung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Das Landratsamt lehnte die Einbürgerung daraufhin ab.
Syrer bedauert sein Verhalten
In der mündlichen Verhandlung am Mittwoch (7. Oktober) bedauerte er nach den vorliegenden Berichten sein damaliges Verhalten. Er erklärte, er sei seinerzeit gestresst, übermüdet und nervös gewesen. Die Verweigerung des Handschlags habe weder religiöse Gründe gehabt noch sei sie als Zeichen mangelnden Respekts gemeint gewesen.
Einbürgerung wird zugesichert
Im Zuge der Einigung wurde dem Mann die Einbürgerung zugesichert. Bis zum tatsächlichen Abschluss des Verfahrens und zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde kann allerdings noch Zeit vergehen. Der Rechtsstreit endete damit, ohne dass das Verwaltungsgericht eine grundsätzliche Entscheidung über die rechtliche Bewertung der verweigerten Begrüßung treffen musste.