
Hochwasserwarnung: Regen sorgt für steigende Flusspegel in Oberfranken
ERSTMELDUNG:
Nach den ergiebigen Niederschlägen des Wochenendes (bis zu 48 mm Regen in den letzten 48 Stunden) sind einige Flusspegel in Oberfranken deutlich angestiegen. Die Wasserwirtschaftsämter Hof und Kronach warnen mit einer Hochwasserwarnung vor Ausuferungen und Überschwemmungen in acht von neun oberfränkischen Landkreisen. Einzig der Landkreis Hof ist derzeit von einer Warnung ausgeschlossen.
- Aktuelle Pegelstände von oberfränkischen Flüssen: weiter unten im Text
- Rechts im Bild: Hochwasser-Fotos aus Heinersreuth bei Bayreuth




Hochwasserwarnung vorerst bis Mittwochmittag aktiv
Der Deutsche Wetterdienst prognostiziert bis Dienstag (04. Februar) weitere ergiebige Regenfälle. In der Folge ist verbreitet mit einem weiteren Anstieg der Wasserstände zu rechnen. In den Landkreisen Bamberg, Bayreuth, Coburg, Forchheim, Kronach, Kulmbach, Lichtenfels und Wunsiedel können Flüsse und auch kleinere Gewässer die Meldestufe 1 am Dienstag überschreiten. Die aktuelle Warnung gilt für den Norden und Westen von Oberfranken bis Dienstag (04. Februar), für den Rest von Oberfranken bis zum Mittwoch (05. Februar).



Folgende Flüsse haben die Meldestufe 1 überschritten (Mittwoch / 09:35 Uhr)
- Schwürbitz / Main (LIF): 374 cm / Mst. 2 ab 400 cm
- Untersteinach / Untere Steinach (KU): 205 cm / Mst. 2 ab 230 cm
- Kemmern / Main (BA): 451 cm / Mst. 2 ab 480 cm
- Muggendorf / Wiesent (FO): 222 cm / Mst. 2 ab 240 cm
Folgende Flüsse haben die Meldestufe 2 überschritten (Mittwoch / 09:35 Uhr)
- Mainleus / Main (KU): 295 cm / Mst. 3 ab 320 cm
- Laufermühle / Aisch (FO): 432 cm / Mst. 3 ab 480 cm
- Schenkenau / Itz (CO): 396 cm / Mst. 4 ab 410 cm







Eure Hochwasserbilder- und videos könnt Ihr uns schicken via
(FORTLAUFENDE AKTUALISIERUNGEN: Hochwassernachrichtendienst Bayern)
*Informationen der Wasserwirtschaftsämter
- Meldestufe 1: Stellenweise kleinere Ausuferungen
- Meldestufe 2: Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen
- Meldestufe 3: Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich
- Meldestufe 4: Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich