
Landgericht Bamberg: Prozess um getötete Janina (†11)
54-Jähriger wegen Mordes zu 12,5 Jahren Haft verurteilt
Am 7. Dezember um 9:00 Uhr hat vor dem Landgericht in Bamberg der Prozess im Fall der getöteten Janina aus Burgebrach im Landkreis Bamberg begonnen. Insgesamt sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte noch vor Weihnachten, nämlich am 22. Dezember fallen.


Wie berichtet ist die 11-Jährige in der letzten Silvesternacht von einem Geschoss am Kopf getroffen worden und starb an den Verletzungen. Die Polizei ermittelte einen 54-jährigen Anwohner aus dem Ort Unterschleichach als mutmaßlichen Täter. Er muss sich nun wegen Mordes vor Gericht verantworten. In den Vernehmungen gab der Mann an, aus Frust und Wut über den Silvesterlärm auf eine Gruppe von Feiernden geschossen zu haben.
Fünfter Verhandlungstag - Das Urteil (22.12.2016)
Am fünften Verhandlungstag neigt sich der Prozess dem Ende zu. Um 13:00 Uhr fällt das Landgericht Bamberg das Urteil im Fall Janina. Und es lautet auf Mord. Für den jetzt verurteilten Mörder der 11-jährigen Janina aus Burgebrach bedeutet das zwölfeinhalb Jahre Haft. Das Gericht sah es nach vier Prozesstagen und beinahe 30 Zeugen als erwiesen an, dass die Schüsse, die der 54-jährige Roland E. in der Silvesternacht von 2015 auf 2016 in Unterschleichach abgab, absichtlich erfolgten.
Vierter Verhandlungstag - Die Plädoyers (21.12.2016)
Am vierten Prozesstag stehen am Landgericht Bamberg die Plädoyers an. Die Verhandlung beginnt mit einem sehr emotionalen Moment. Die Mutter und der Vater von Janina äußern sich zu ihrer jetzigen Situation. Beide sagen, ihr Leben sei nicht mehr so wie vorher. "Es ist ein täglicher Kampf", so die Mutter. Außerdem äußerte sich die Ermittlungsrichterin. Demnach habe der Angeklagte Wut als Motivation selbst eingebracht. Er habe durch den Schuss die Böllerei stoppen wollen. Er habe aber auch nicht gesagt, dass er einen Menschen töten wollte. Danach wird ein Video von der Vernehmung des Angeklagten bei der Polizei gesichtet.
Die Staatsanwaltschaft bleibt bei Ihrem Vorwurf: Der 54-jährige habe sich des Mordes schuldig gemacht. Der Schuss sei gezielt in die Gruppe erfolgt, er habe mit dem Tod des Mädchens rechnen müssen. So sieht es auch die Nebenklage. Eine Verurteilung wegen Mordes würde eine lebenslange Haftstrafe nach sich ziehen. Anders die Verteidigung. Sie plädiert auf fahrlässige Tötung beziehungsweise auf Totschlag, aber auf keinen Fall auf Mord. Das Strafmaß wäre in diesem Fall auch niedriger. Der tödliche Schuss habe sich quasi verirrt. Eigentlich wollte der Angeklagte nur für Ruhe sorgen.
Dritter Verhandlungstag (15.12.2016)
Am dritten Verhandlungstag dreht sich alles um das Umfeld des Angeklagten. Dazu werden am Landgericht Bamberg u.a. Verwandte, Kollegen und die ehemalige Lebensgefährten des 54-Jährigen gehört.
Zweiter Verhandlungstag (14.12.2016)
Am zweiten Verhandlungstag des Mordprozesses werden etliche Zeugen vernommen. Es sprechen zum Beispiel die Polizisten, die den Angeklagten als erstes damals verhörten. Dazu äußern sich auch der Notarzt und der Notfallassistent, die Janina direkt nach dem Schuss am Kopf versorgten. Außerdem werden noch zwei Sachverständige aus den Bereichen Ballistik und Rechtsmedizin gehört.