Maßvoller Einsatz von Windenergie in Ostoberfranken

Der Landkreis Hof hat gegenüber dem Regionalen Planungsverband deutlich gemacht, dass ausgeschlossen sein muss, dass Ortschaften von Windenergieanlagen eingekreist werden. Ebenso muss ausgeschlossen sein, dass der Landkreis, Gemeinden und Ortschaften, ihre Landschaft und Siedlungsstruktur zwar nicht ringsherum eingekreist werden, aber auf breiter Flur durch Windenergieanlagen zerschnitten werden.

Grundlage der Festlegung von Gebieten für die Windenergie muss darüber hinaus sein, dass nur wirtschaftlich nachhaltige Energieproduktionsstandorte ausgewiesen werden. Windenergieanlagen, die eine hochtechnische landschaftsprägende Wirkung haben, dürfen nicht nur als Abschreibungsobjekte dienen. Ebenso gilt es, das Ziel, Windenergie­anlagen zu konzentrieren und Einzelanlagen auszuschließen, konsequent umzusetzen. Demnach hat der Landkreis folgende Einwände erhoben:

  • Die Vorranggebiete 2 (Münchenreuth-Nordost), 4 (Münchenreuth-Süd), 7 (Hohendorf-Süd), und 741 (Feilitzsch-Nordwest) führen zu einer Einkreisung von Teilen der Gemeinden Töpen und Feilitzsch und werden daher abgelehnt. Das Vorranggebiet 8 (Isaar-Südost) liegt auf Töpener Flur in einem Wasserschutzgebiet und ist daher zu verkleinern.
  • Das Vorbehaltsgebiet 18 (Kirchgattendorf-Südost) würde zu einem Lückenschluss vorhan­dener Windenergieanlagen und der Vorranggebiete 15 (Regnitzlosau-Nordwest) und 19 (Vierschau-Nord) und damit zu einem zusammenhängenden, 5 km langen und bis zu 1 km breiten Einschnitt in die Landschaft und Siedlungsstruktur führen. Dies kann nicht hinge­nommen werden.
  • Gleiches gilt für das nur rund 2,5 km südöstlich des Vorranggebietes 19 liegende Vorrang­gebiet 27 (Regnitzlosau Süd), das ebenfalls abgelehnt wird. Hierbei handelt es sich auch um ein Gebiet mit wertvollen Biotopflächen.
  • Das Vorranggebiet 30 (Volkmannsgrün-West) ist ebenso wie das Gebiet 4 (Münchenreuth-Süd) relativ klein und daher ungeeignet für die Konzentration von Windenergieanlagen in einem Windpark. Dem Vorranggebiet 22 (Schauenstein-Nordost) hat inzwischen auch das Luftamt Nordbayern widersprochen.
  • Weiterhin hat sich der Landkreis Hof den Ablehnungen des Vorranggebietes 36 (Konrads­reuth-Süd) durch die Gemeinde Konradsreuth sowie des Vorranggebietes 63 (Stammbach-Ost), soweit es sich auf Münchberger Flur befindet, durch die Stadt Münchberg ange­schlossen.

 

Nach der ersten Anhörung wurden bereits 10 Vorranggebiete im Landkreis Hof wieder aus dem Planentwurf gestrichen. „Wir wünschen uns natürlich, dass alle abgelehnten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete gestrichen werden. Ein erster Erfolg ist der Verzicht auf das Vorbehaltsgebiet 18 (Kirchgattendorf-Südost). Wir wissen aber auch, welch schwierige Aufgabe der Regionale Planungsverband zu bewältigen hat, der die politischen und rechtlichen Vorgaben zur Stärkung der erneuerbaren Energien auf regionaler Ebene umsetzen soll.“ erklärt der Hofer Landrat.

Der Regionalplanentwurf hat aber auch Flächen mit bereits bestehenden bzw. genehmigten Windenergieanlagen im Landkreis Hof nicht berücksichtigt. Nimmt man diese in den Regionalplan auf,  würde das dem Planungs­verband auch eine flächenmäßige Kompensation hinsichtlich der Gebiete, die wieder gestrichen werden sollen, ermöglichen.

Zusammenfassend stellt Landrat Hering fest: „Es bietet sich nun die Chance, räumliche Fehl­entwicklungen in der Planung zu korrigieren und die Interessen der Bevölkerung stärker ein­fließen zu lassen. Der Landkreis Hof steht nach wie vor zur Energiewende. Jedoch ist die Energiewende eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kann daher nur im Konsens mit den Bürgerinnen und Bürgern erfolgreich gelingen.“

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