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Landgericht Hof: Urteile im Totschlagsprozess verkündet!

Urteil verkündet (Donnerstag, 16. März):

Das Landgericht Hof verkündete am Donnerstagnachmittag die Urteile in dem Prozess. Haupttäter Anton W. wurde zu einer Haftstrafe von sieben Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Totschlag verurteilt. Eugen M. erhielt eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht blieb damit jeweils unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Aktuell-Bericht vom Donnerstag, 16. März 2017

Landgericht Hof: Urteile im Totschlagsprozess verkündet

Plädoyers abgehalten (Mittwoch, 15. März):

Am Landgericht Hof müssen sich derzeit zwei Männer (33 und 31 Jahre) verantworten. In ihrem Prozess geht es um den Vorwurf des versuchten Totschlags. Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, in der Hofer Innenstadt drei Personen grundlos brutal angegriffen und verletzt zu haben. Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 14. August 2016. Wir berichteten!

Hauptgeschädigte wurde schwer verletzt

Der Hauptgeschädigte (damals 27) trug bei dem massiven Übergriff vor einem Imbiss in der Marienstraße von Hof ein offenes Schädel-Hirn-Trauma und eine zentral verschobene Nasenbein- und Mittelgesichtsfraktur davon. Er musste in einer Spezialklinik behandelt werden. Einem weiteren Geschädigten soll mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen worden sein, wodurch dieser eine Schädelprellung erlitt.

Staatsanwaltschaft wertet Fälle als versuchten Totschlag

Die Staatsanwaltschaft wertete die beiden Fälle als versuchten Totschlag sowie gefährliche Körperverletzung. Die Anklage forderte am heutigen Mittwoch (15. März) in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von acht Jahren für Anton W. beziehungsweise von vier Jahren und sechs Monaten für Eugen M. Die Verteidigung hingegen sieht den Tatbestand des Totschlags als nicht erfüllt an. Sie fordert für W. eine Freiheitsstrafe von zwei bis drei Jahren und für M. maximal eine zweijährige Haftstrafe.

Urteil soll am Donnerstag verkündet werden

Das Urteil gegen die beiden Angeklagten, die zum Tatzeitpunkt mit rund 2,5 Promille stark alkoholisiert waren, wird für den Donnerstagnachmittag (16. März) erwartet.

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