
Mo., 21.08.2017 , 15:20 Uhr
Landkreis Kulmbach: Trinkwasser muss nicht länger abgekocht werden
Abkochanordnung für betroffene Ortschaften aufgehoben
Das Landratsamt Kulmbach hat am heutigen Montag (21. August) mitgeteilt, dass die Abkochandordnung des Trinkwassers (Wir berichteten) für mehrere Ortschaften im Landkreis nun aufgehoben wurde.
Eine Untersuchung ergab, dass das Trinkwasser in Teilen des Landkreises Kulmbach keine Belastungen mit Krankheitserregern mehr aufweist und nun wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht.
Das Trinkwasser in folgenden Ortschaften muss nicht mehr abgekocht werden:
- Gemeinde Harsdorf: Altenreuth, Oberaltenreuth,
Brauneck, Lettenhof, Zettmeisel, Unitz, Haselbach, Oberlaitsch, Sandreuth, Hettersreuth,
Holzlucken, Ritterleithen, Oberhettersreuth, Unterlohe, Oberlohe - Gemeinde Neudrossenfeld: Eselslohe, Fuhrmannshöhe, Schaitz
und Untergräfenthal, Zollhaus - Gemeinde Trebgast: Michelsreuth