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Vorsicht Waldbrandgefahr: Warnstufen 4 und 5 in Oberfranken

Am heutigen Mittwoch (4. Juli) hat die Regierung Oberfranken, gemeinsam mit dem Amt für Landwirtschaft und Forsten Bayreuth, den Einsatz von Luftbeobachtern für den gesamten Regierungsbezirk angeordnet. Die Gründe hierfür sind das anhaltende trockene Wetter und der damit verbundene hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr. Der Zeitraum für die höchste Brandgefahr liegt zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr.

Höchste Waldbrandgefahr am heutigen Mittwoch

Die aktuell sehr warmen Temperaturen wirken sich in Oberfranken auf die Waldbrandgefahr aus. Diese nimmt zur heutigen Wochenmitte weiter zu. Oberfrankenweit steigt die Waldbrandgefahr auf die Stufe 4 (hohe Gefahr) und Stufe 5 (höchste Warnstufe). Bei der höchsten Gefahrenstufe bestehen eine sehr hohe Zündbereitschaft und ein sehr hohes Risiko der Ausbreitung eines Feuers. Mit leicht fallenden Temperaturen und einem aufkommenden Gewitterrisiko wird zum Wochenende die Waldbrandgefahr in Oberfranken wieder abnehmen.

Mittwoch (04. Juli) / Stufe 4 für folgende Regionen (Quelle: DWD):

  • Frankenwald / Teuschnitz (Landkreis Kronach)
  • Frankenwald / Hof (Landkreis Hof)
  • Lautertal – Oberlauter (Landkreis Coburg)
  • Fichtelgebirge / Selb – Lauterbach (Landkreis Wunsiedel)
  • Fichtelgebirge / Wunsiedel – Schönbrunn (Landkreis Wunsiedel)
  • Fichtelgebirge / Fichtelberg – Hüttstadl (Landkreis Bayreuth)
  • Fränkische Schweiz / Gräfenberg – Kasberg (Landkreis Forchheim)

Mittwoch (04. Juli) / Stufe 5 für folgende Regionen (Quelle: DWD:

  • Frankenwald / Kronach / Landkreis Kronach
  • Heinersreuth – Vollhof (Landkreis Bayreuth)
  • Steigerwald / Ebrach (Landkreis Bamberg)
  • Bamberg

Regierung appelliert an die Gesellschaft

Die Regierung appelliert an die Bevölkerung, äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen. Schon eine einzige weggeworfene Zigarette kann Gras, Nadelstreu und am Boden liegende Zweige entzünden und einen folgenschweren Brand auslösen. Zudem sollte wegen des Brandrisikos durch heiße Fahrzeugkatalysatoren keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund geparkt werden. Ob auch an den Folgetagen eine Überwachung erforderlich ist, wird in Abhängigkeit von den Wetterprognosen entschieden.

Hinweise zum Verhalten

  • Brände und Rauchentwicklung müssen sofort unter der Rufnummer 112 gemeldet werden
  • Rauchen und offenes Feuer sind im Wald und Waldrandnähe strikt verboten
  • Waldzufahrten sind unbedingt für Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge freizuhalten
  • Abgesperrte Wälder dürfen keinesfalls betreten werden
  • Auch durch Sonnenstrahlen, die sich auf Glas bündeln, kann sich Gras und Unterholz entzünden. Deshalb sind Glasflaschen oder –scherben unbedingt ordnungsgemäß zu entsorgen und dürfen nicht liegen gelassen werden
  • Autofahrer sollen nur ausgewiesene Parkplätze benutzen, da heiße Katalysatoren jederzeit trockenes Gras unter dem Auto entzünden können
  • Im Übrigen ist auch außerhalb der Wälder, wo offenes Feuer nicht verboten ist, beim Grillen und bei Lagerfeuern allerhöchste Vorsicht geboten

 

>>> Weitere Informationen zum Waldbrandgefahrenindex auf der Seite des DWD <<<

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