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Themenseite (Woche 12/20): Liveticker zum Coronavirus in Oberfranken & Bayern

UPDATE (22. Mรคrz, 19:30 Uhr):

Stadt / Landkreis Hof: 57 Infizierte

Das Landratsamt Hof aktualisierte am Abend noch einmal die aktuellen Fallzahlen fรผr die Region. Demnach sind 57 Personen in Stadt und Land Hof erkrankt. Davon wurde bereits wieder eine Person symptomfrei und aus der hรคuslichen Isolierung entlassen.

UPDATE (22. Mรคrz, 18:46 Uhr):

Oberfrรคnkische Telefonkonferenz

Am fand eine Telefonkonferenz aller oberfrรคnkischen Landrรคte und der Stadtoberhรคupter der kreisfreien Stรคdte mit Regierungsprรคsidentin Heidrun Piwernetz statt. Wie das Landratsamt Kulmbach mitteilte, wurde dabei die Notwendigkeit des Aufbaues zusรคtzlicher Laborkapazitรคten fรผr die Corona-Tests erรถrtert. Ab dem morgigen Montag wird das LGL in Erlangen fรผr Nordbayern umfangreiche Kapazitรคten zur Verfรผgung stellen.

Kein kommunaler Rettungsschirm

Festgelegt wurde auch, dass die Einfรผhrung von kommunalen Rettungsschirmen im Bereich der Wirtschaft nicht erfolgen wird. Dies soll รผber die staatlichen Behรถrden abgewickelt werden. So stellt die Bundesregierung hierfรผr 150 Milliarden Euro und der Freistaat Bayern zusรคtzlich weitere 10 Milliarden Euro bereit. Erste Auszahlungen durch die Regierung von Oberfranken erfolgten bereits.

UPDATE (22. Mรคrz, 18:21 Uhr):

Landkreis Kulmbach: 21 Infizierte

Im Landkreis Kulmbach betrรคgt die Zahl der Infizierten derzeit 21 Personen (Stand: 22.03.20, 14:00 Uhr). Hiervon befinden sich zwei Personen in stationรคrer Behandlung. Zahlreiche Testergebnisse stehen noch aus. Dies teilte das Landratsamt am spรคten Nachmittag mit. Die Behรถrde teilte weiterhin mit, dass es kaum VerstรถรŸe gegen die Auflagen der Ausgangsbeschrรคnkung gab

UPDATE (22. Mรคrz, 18:06 Uhr):

Bund und Lรคnder einigen sich auf ein Kontaktverbot

Bund und Lรคnder verstรคndigten sich am Sonntagnachmittag (22. Mรคrz) auf ein bundesweites Kontaktverbot. Ein Treffen von mehr als zwei Personen in der ร–ffentlichkeit wird verboten. Von dieser MaรŸnahme ausgenommen sind Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen. Dienstleistungsbetriebe aus dem Bereich der Kรถrperpflege werden zudem geschlossen. Darunter zรคhlen unter anderem Kosmetikstudios, Friseure, Tattoo-Studios und Massagesalons. Laut Bundeskanzlerin Angela Merkel sollen diese MaรŸnahmen mindestens zwei Wochen lang gelten. In Bayern gelten seit Samstag 00:00 Uhr schon umfassende Ausgangsbeschrรคnkungen.

 

UPDATE (22. Mรคrz, 16:43 Uhr):

Aktuelle Fallzahlen* fรผr Oberfranken vom Vormittag: 286 Infizierten-Fรคlle

*Das Bayerische Landesamt fรผr Gesundheit und Lebensmittelsicherheit listet jeden Vormittag ausschlieรŸlich Fรคlle auf, die dem LGL รผber den elektronischen Meldeweg mitgeteilt wurden! Da es sich um eine sehr dynamische Situation handelt, kann es zu Abweichungen zwischen diesen Zahlen und Werten von lokalen Behรถrden kommen, die รผber den Tag aktualisiert und verรถffentlicht werden! Wir bitten, dies zu beachten. (Datenquelle: lgl.bayern.de)

UPDATE (22. Mรคrz, 09:36 Uhr):

Notbetreuung fรผr besonders betroffene Gruppen wird ausgeweitet

Der Katastrophenstab der Bayerischen Staatsregierung beschloss am Samstag, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tรคtig sind, ab Montag (23. Mรคrz) auch dann eine Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen in Anspruch nehmen kรถnnen, wenn nur ein Elternteil in diesen Bereichen tรคtig ist. Voraussetzung ist dabei auch weiterhin, dass der Elternteil aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tรคtigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist.

Die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege werden dabei weit ausgelegt, um eine Versorgung der Patientinnen und Patienten und der pflegebedรผrftigen Menschen unter allen Umstรคnden gewรคhrleisten zu kรถnnen. Die Gesundheitsversorgung umfasst beispielsweise neben Krankenhรคusern, (Zahn-)Arztpraxen und den Gesundheitsรคmtern auch die Kassenรคrztlichen Vereinigung und den Rettungsdienst einschlieรŸlich der Luftrettung.

Hierbei geht es um alle Beschรคftigten, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen: Dazu zรคhlt etwa auch das Reinigungspersonal und die Klinikkรผche. Die Pflege umfasst insbesondere die Altenpflege, aber auch die Behindertenhilfe, die kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe und das Frauenunterstรผtzungssystem (Frauenhรคuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventionsstellen). Fรผr die รผbrigen Bereiche der kritischen Infrastruktur bleibt es dabei, dass beide Elternteile in diesen Bereichen tรคtig sein mรผssen. Bei Alleinerziehenden genรผgt auch weiterhin ein Elternteil.

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