
Bayreuth: Stadtwerke warnen vor Telefon-Betrügern
Unbekannte fragen nach Zählernummern & leiten Anbieterwechsel ein
Seit Wochenbeginn ist die Wagnerstadt offenbar in den Fokus unseriöser Energieanbieter geraten. Mehrere Kunden der Stadtwerke haben von Anrufern berichtet, die unter dem Vorwand eines angeblich auslaufenden Vertrages oder eines besonders günstigen Angebots die Zählernummer der Kunden erfragen wollten.
Es gibt aber keine einheitliche Masche. Mal geben sich die Anrufer als Mitarbeiter der Stadtwerke Bayreuth aus, mal nennen sie überhaupt keinen Unternehmensnamen und fragen direkt nach der Kunden- oder Zählernummer. Die meisten Anrufer sprechen laut unseren Kunden schlechtes Deutsch und in einigen Fällen nutzen die Anrufer aktuell eine Nummer mit der Duisburger Vorwahl 0203.“
(Thomas Klein, Stadtwerke Bayreuth)
Die Stadtwerke raten allen Angerufenen dringend davon ab, sensible Daten preiszugeben. Sobald die Anrufer die Zählerdaten haben, können sie einen Anbieterwechsel anstoßen, heißt es. Nach einiger Zeit käme dann der Vertrag. Wer dem nicht binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht, hat den Anbieter gewechselt, ohne es zu wollen. Die Stadtwerke Bayreuth bieten ihren Kunden eine persönliche Beratung bei solchen und ähnlichen Fällen bei Thomas Klein unter der Nummer 0921 / 600-549 an.
Tipps der Stadtwerke Bayreuth
- Weisen Sie den Anrufer darauf hin, dass Sie nicht angerufen werden dürfen, ohne dass Sie sich vorher dazu bereiterklärt haben (Kaltakquise).
- Geben Sie auf keinen Fall Ihre Kundendaten heraus und beenden Sie das Gespräch.
- Notieren Sie sich den Namen des Anrufers, dessen Telefonnummer und den Firmennamen.
- Kontaktieren Sie die Stadtwerke Bayreuth, denn Ihre Hinweise sind sehr wertvoll. Im Idealfall helfen Sie den Stadtwerken Bayreuth, gegen die unseriösen Unternehmen vor Gericht ziehen zu können.
- Für den Fall, dass Sie bereits eine Auftragsbestätigung erhalten haben: Jetzt müssen Sie schnell sein, denn Sie haben nur eine zweiwöchige Widerspruchsfrist. Widersprechen Sie dem Vertrag umgehend in schriftlicher Form und schicken Sie Ihren Widerspruch per Einschreiben und Rückschein an das Unternehmen.
- Melden Sie unerlaubte Telefonwerbung der Bundesnetzagentur, denn die telefonische Kaltakquise ist verboten.