
Telefonabzocke in Forchheim: Falsche Gerichtsvollzieher treiben ihr Unwesen!
Angebliche Gerichtsvollzieher drohen ihren Opfern
Falsche Gerichtsvollzieher meldeten sich am gestrigen Dienstag (07. April) telefonisch bei mehreren Betroffenen in Forchheim und setzten diese unter Druck, um die Zahlung eines Geldbetrages zu erwirken. Die Polizei Oberfranken warnt vor derartigen Anrufen.
Falscher Beamter fordert hohe Summe
In einem Fall klingelte ein angeblicher Gerichtsvollzieher am Telefon eines 64-Jährigen und erklärte, dass gegen den 64-Jährigen ein Vollstreckungsauftrag vorliegen würde. Um das persönliche Erscheinen des Vollzugsbeamten in seiner Wohnung und weitere Zwangsmaßnahmen abzuwenden, sollte der Mann mehrere hundert Euro in Form von Gutscheinkarten bezahlen. Darauf ließ der Angerufene sich aber nicht ein und beendete das Gespräch.
Falsche Rufnummer wird angezeigt
Mit diesem Vorgehen versuchten Callcenter-Betrüger auch, noch weitere Menschen zur Zahlung von Geldbeträgen zu überreden. Dazu bedienten sie sich unter anderem einer Technik, mit deren Hilfe das Telefondisplay eine falsche Telefonnummer anzeigt. Im geschilderten Fall stand auf dem Telefon des 64-jährigen Forchheimers die Rufnummer des Amtsgerichts Forchheim, obwohl der Anruf nachweislich nicht von dort aus geführt wurde. Die Kriminalpolizei Bamberg hat die Ermittlungen aufgenommen.
Die Polizei Oberfranken warnt erneut vor betrügerischen Anrufen im Zusammenhang mit falschen Amtspersonen, angeblichen Verwandten und Gewinnversprechen:
- Seien Sie misstrauisch bei Anrufen, die Ihre finanzielle und / oder persönliche Situation betreffen.
- Lassen Sie sich nicht von einer vertrauenserweckenden Rufnummer auf dem Display in die Irre führen.
- Erkundigen Sie sich nach dem Namen des Anrufers, der Adresse und einer Rückrufnummer. Notieren Sie sich diese Angaben.
- Fragen Sie gezielt nach, um welches Gewinnspiel oder welchen Vorgang es sich handelt.
- Geben Sie keine persönlichen Daten preis, z.B. Kontoinformationen, Vermögensverhältnisse, Kreditkartennummern.
- Leisten Sie niemals Vorauszahlungen, um angebliche Gebühren, Steuern, Anwaltskosten oder Geldstrafen zu begleichen.
- Übergeben Sie unter keinen Umständen Bargeld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
- Rufen Sie keine gebührenpflichtigen Sondernummern zurück (diese beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…, 0137…).
- Wenn Sie Zweifel haben, sprechen Sie mit Verwandten, dem Ansprechpartner ihres Kreditinstituts oder informieren Sie die Polizei. In dringenden Fällen wählen Sie den Notruf 110.