— © Peter Stollberg, Regierung von Oberfranken
Peter Stollberg, Regierung von Oberfranken

Hohe Waldbrandgefahr in Oberfranken: Luftbeobachtung über die Ostertage

Aufgrund der für Oberfranken geltenden Wettervorhersage für die kommenden Tage und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr ordnete die Regierung von Oberfranken am heutigen Tag ab dem morgigen Freitag (10. April) bis Montag (13. April) die Durchführung von vorsorglichen Beobachtungsflügen an.

Hubschrauberpilot ist gleichzeitig Luftbeobachter

Zum Einsatz kommt dabei der sogenannte "Schnelle Einsatzhubschrauber". Der Hubschrauber wird von einem Piloten geflogen, der selbst ausgebildeter Luftbeobachter ist. Damit kann im Hinblick auf die Corona-Pandemie und die beengte Situation auf den zusätzlichen Einsatz eines separaten Luftbeobachters verzichtet werden.

Appell, äußerte Vorsicht walten zu lassen

Die Regierung von Oberfranken appelliert an alle Personen, die im Rahmen der bestehenden Ausgangsbeschränkungen in Wald und Flur unterwegs sind, äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren. Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gilt zudem ohnehin ein Rauchverbot im Wald.

Vorhersagen der Stufen 3 und 4 für folgende Regionen über die Ostertags (Quelle: DWD):

  • Fichtelgebirge / Wunsiedel - Schönbrunn (Landkreis Wunsiedel)
  • Fichtelgebirge / Fichtelberg - Hüttstadl (Landkreis Bayreuth)
  • Fränkische Schweiz / Gräfenberg - Kasberg (Landkreis Forchheim)
  • Frankenwald / Hof / Landkreis Hof
  • Frankenwald / Teuschnitz / Landkreis Kronach
  • Lautertal - Oberlauter (Landkreis Coburg)
  • Fichtelgebirge / Selb - Lauterbach (Landkreis Wunsiedel)
  • Steigerwald / Ebrach (Landkreis Bamberg)
  • Frankenwald / Kronach / Landkreis Kronach
  • Heinersreuth - Vollhof (Landkreis Bayreuth)
  • Bamberg

Hinweise zum Verhalten

  • Brände und Rauchentwicklung müssen sofort unter der Rufnummer 112 gemeldet werden
  • Rauchen und offenes Feuer sind im Wald und Waldrandnähe strikt verboten
  • Waldzufahrten sind unbedingt für Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge freizuhalten
  • Abgesperrte Wälder dürfen keinesfalls betreten werden
  • Auch durch Sonnenstrahlen, die sich auf Glas bündeln, kann sich Gras und Unterholz entzünden. Deshalb sind Glasflaschen oder –scherben unbedingt ordnungsgemäß zu entsorgen und dürfen nicht liegen gelassen werden
  • Autofahrer sollen nur ausgewiesene Parkplätze benutzen, da heiße Katalysatoren jederzeit trockenes Gras unter dem Auto entzünden können
  • Im Übrigen ist auch außerhalb der Wälder, wo offenes Feuer nicht verboten ist, beim Grillen und bei Lagerfeuern allerhöchste Vorsicht geboten

 

>>> Weitere Informationen zum Waldbrandgefahrenindex auf der Seite des DWD <<<

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