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Klinikum Bayreuth

Klinikum Bayreuth GmbH: Es gilt erneut grundsätzliches Besuchsverbot

Ab dem morgigen Dienstag (19. Mai) gilt im Klinikum Bayreuth GmbH wieder ein grundsätzliches Besuchsverbot. Zudem wird es bis nach den Pfingstferien keine Ausweitung der geplanten Behandlungen geben. Dies gab am Montag (19. Mai) das Klinikum in einer Mitteilung bekannt.

Einführung des Besuchverbot mit Ausnahmen

Die Besuchsregelungen für Kontaktpersonen von Patienten wurden wieder zurückgenommen.

„Leider haben wir nach der Lockerung der Besucherregelung auch schlechte Erfahrungen machen und eine ganze Reihe von unschönen Diskussionen führen müssen“

(Dr. Thomas Jendges, Geschäftsführer der Klinikum Bayreuth GmbH)

Ausgenommen von dem grundsätzlichen Besuchsverbot sind folgende Personen:

  • Angehörige schwersterkrankten und sterbenden Patienten
  • Eltern / gesetzliche Vertreter von Kindern
  • Väter während der Geburt im Kreißsaal

Keine geplanten Behandlungen, Eingriffe und Operationen bis nach den Pfingstferien

Zudem teilte der Geschäftsführer der Klinikum Bayreuth GmbH mit, dass es zumindest bis nach den Pfingstferien keine Ausweitung der geplanten Behandlungen, Eingriffe und Operationen geben wir.

„Wir wissen, dass sich in diesen Tagen viele Menschen eine Rückkehr zur Normalität wünschen (…) Aber wir müssen die Priorität auf die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter legen.“ 

(Dr. Thomas Jendges, Geschäftsführer der Klinikum Bayreuth GmbH)

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