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Corona-Pandemie in Bayern: Söder & Co. reagieren auf den Anstieg der Infizierten

Das Bayerische Kabinett hat auf die steigenden Corona-Zahlen im Freistaat reagiert und Regelmaßnahmen beschlossen. Dies trifft vor allem Kommunen, bei denen der 7-Tages-Inzidenz-Wert von 50 überschritten wird. Dann gelten zum einen eine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen, die stark frequentiert sind und auch ein Alkoholverbot, wie es Bamberg zuletzt bereits per Allgemeinverfügung beschloss.

Corona-Maßnahmen beim Überschreiten der kritischen 7-Tages-Inzidenz-Marke

Der Ministerrat hält folgende Corona-Maßnahmen bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von 50 für geeignet, die von den örtlichen Gesundheitsbehörden entsprechend den lokalen und regionalen Gegebenheiten situationsbedingt angepasst und umgesetzt werden sollen:

  • Beschränkung des gemeinsamen Aufenthalts im öffentlichen Raum auf maximal zwei Hausstände, nahe Angehörige oder auf Gruppen von bis zu fünf Personen. Das gilt auch für Regelungen, die auf die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum Bezug nehmen
  • Beschränkung des Teilnehmerkreises von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken auf maximal zwei Hausstände, nahe Angehörige oder auf Gruppen von bis zu fünf Personen
  • Beschränkung der zulässigen Anzahl der Teilnehmer an Veranstaltungen, dabei insbesondere bei privaten Feiern wie Hochzeiten, Geburtstage oder ähnlichen Anlässen auf höchstens ein Viertel der in der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgesehenen Teilnehmergrenzen, also auf bis zu 25 Teilnehmer in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Teilnehmer unter freiem Himmel
  • Anordnung einer Maskenpflicht auf bestimmten stark frequentierten öffentlichen Plätzen
  • Verbot des Konsums von Alkohol auf bestimmten stark frequentierten öffentlichen Plätzen (außerhalb des zulässigen Gastronomiebetriebs)
  • Untersagung der Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle in der Gastronomie in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr („Sperrstunde“)
  • Beschränkung des Besuchs von Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen auf täglich eine Person (in der Regel aus dem eigenen Hausstand oder nahe Angehörige), bei Minderjährigen auch von den Eltern oder Sorgeberechtigten gemeinsam, während einer festen Besuchszeit

Verschärfung der Bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung

Der Ministerrat hat sich zudem für eine Verschärfung der Bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung ausgesprochen, da auch bei Kurzaufenthalten in Risikogebieten eine erhebliche Infektionsgefahr besteht. Eine Ausnahme von der Quarantäne-Pflicht bei Reisen mit einem Aufenthalt von weniger als 48 Stunden soll dabei nicht mehr gelten, wenn die Reise dem Besuch einer kulturellen Veranstaltung, eines Sportereignisses oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dient.

Weiterhin umfangreiche Testungen

Da in Bayern die Infektionszahlen aktuell ansteigen, sind weitere umfangreiche Testungen geplant. Die Staatsregierung erhofft sich durch neuartige Schnelltests, die derzeit entwickelt und erprobt werden, eine Ergänzung der bestehenden Testverfahren. So wurde unter anderem das Gesundheitsministerium beauftragt, in einem ersten Schritt 10 Millionen Schnelltests zu beschaffen beziehungsweise hierfür Kaufoptionen abzuschließen.

Förderprogramm in Höhe von 50 Millionen Euro aufgesetzt

Vor dem Hintergrund des Schul- und Kitastarts 2020/2021 im Regelbetrieb und zur Unterstützung der entsprechenden Hygienekonzepte hat der Ministerrat weiterhin ein 50 Millionen Euro schweres Förderprogramm beschlossen. Damit sollen die Träger von Schulen und Kitas bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum sogenannten infektionsschutzgerechten Lüften und zur Neuinstallation raumlufttechnischer Anlagen unterstützt werden. Weiterhin können geeignete CO2-Messgeräte mit den Fördergeldern erworben werden.

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