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Die bayerische Blacklist: Das sind die Corona-Risikogebiete in Deutschland

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml gab am Freitag (09. Oktober) mit Bezug auf die Anpassung der „Beherbergungsverbote in Bayern“ die aktualisierte Liste der innerdeutschen Corona-Risikogebiete bekannt. Menschen mit einem negativen Corona-Test aus diesen Gebieten dürfen weiterhin nach Bayern einreisen!

Ab Samstag (10. Oktober) gilt damit ein Beherbergungsverbot für Reisende aus folgenden Städten und Landkreisen:

 

  • Stadt Berlin
  • Stadtgemeinde Bremen
  • Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main
  • Kreisfreie Stadt Offenbach
  • Kreisfreie Stadt Hamm
  • Kreisfreie Stadt Herne
  • Kreisfreie Stadt Remscheid
  • Landkreis Esslingen
  • Landkreis Cloppenburg
  • Landkreis Wesermarsch

 

Menschen mit einem negativen Corona-Test dürfen nach Bayern einreisen 

Grundlage für die Entscheidung über Beherbergungsverbote sind die tagesaktuellen Inzidenzwerte des Robert Koch-Instituts (RKI). Zusätzlich nimmt das Gesundheitsministerium für jede betroffene Region Einzelfallprüfungen vor.

 

Ich sehe mit Sorge auf die zum Teil schnell steigenden Infektionszahlen in vielen Regionen Deutschlands. Die zentrale Herausforderung ist daher im Moment, alles dafür zu tun, dass das Infektionsgeschehen beherrschbar bleibt. Gerade mit Blick auf die bevorstehenden Herbstferien und den damit verbundenen Reiseverkehr müssen wir alles dafür tun, Infektionsketten aus Risikogebieten nicht in Bayern aufkommen zu lassen. … Hier geht es nicht um ein Einreiseverbot!

(Melanie Huml, Bayerische Gesundheitsministerin)

 

Die Liste mit den Risikogebieten wird laut Huml zweimal pro Woche aktualisiert. Jeder darf weiterhin nach Bayern einreisen, sofern ein negativer Corona-Test vorgelegt werden kann. Durch das Beherbergungsverbot sollen „drastischere Maßnahmen“ verhindert werden, so Huml.

Ausnahmen von der Regelung gelten unter anderem, wenn:

  • Reisende einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen können
  • aus medizinischen oder beruflichen Gründen die Reise notwendig ist
  • zwischenmenschliche Aspekte wie Fernbeziehungen, Pflege und Betreuung von Personen oder der Kontakt mit Kindern bei getrenntlebenden Eltern

 

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