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Schulbeginn nach den Herbstferien: So sieht der Corona-Start in Bayreuther Land aus!

Am kommenden Montag (09. November) beginnt in Bayern nach den Herbstferien wieder der Schulunterricht. Aufgrund der aktuellen Infektionslage informierten Stadt und Landkreis Bayreuth über die geltenden Regelungen und Bedingungen im Präsenzunterricht im Zuge der Corona-Pandemie.

Keine Klassenteilungen oder Schulschließungen geplant

Gemäß der aktuellen Corona-Verordnung sind Unterricht und sonstige Schulveranstaltungen sowie die Mittagsbetreuung an Schulen zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass der Infektionsschutz eingehalten wird. An den bayerischen Schulen soll es auf absehbare Zeit keine automatischen Klassenteilungen oder Schulschließungen geben. Ziel ist es, möglichst umfassend zum Präsenzunterricht zurückzukehren und diesen so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.

Gesundheitsamt kann an einzelnen Schulstandorten Maßnahmen veranlassen

An einzelnen Schulstandorten kann das Gesundheitsamt einzelne Maßnahmen veranlassen, die sich an dem aktuell gültigen Hygieneplan orientieren. Der Drei-Stufen-Plan findet keine Anwendung mehr. Aktuell gelten an diesen Schulen im Bayreuther Land Quarantäne-Anordnungen:

  • Graser-Grundschule Bayreuth: 19 Schulkinder und eine Lehrkraft bis einschließlich 09.11.2020
  • Grundschule Gefrees: 16 Schulkinder und drei Lehrkräfte bis einschließlich 10.11.2020
  • Grundschule Pegnitz: 24 Schulkinder und eine Lehrkraft bis einschließlich 10.11.2020
  • Mittelschule Eckersdorf: 13 Schülerinnen und Schüler sowie eine Lehrkraft bis einschließlich 09.11.2020
  • Mittelschule Pottenstein: 31 Schülerinnen und Schüler sowie drei Lehrkräfte bis einschließlich 06.11.2020

Maskenpflicht an Schulen

In allen Klassenstufen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Platz verpflichtend. Liegen gesundheitliche Gründe vor, weshalb das Tragen eine Mund-Nase-Schutzmaske nicht möglich ist, so muss ein Attest vorgelegt werden. Dieses muss konkrete und nachvollziehbare Angaben enthalten, um der Schulleitung eine Überprüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen zu ermöglichen. Fühlt sich ein Kind unter der Maske unwohl, werden hierfür Lösungen gefunden.

Lüftung in Klassenzimmern

Mindestens alle 45 Minuten muss in den Unterrichtsräumen eine Stoß- beziehungsweise Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mindestens fünf Minuten erfolgen. Mit CO2-Sensoren werden Schulen ausgestattet, deren Räume durch das gezielte Fensteröffnen oder eine raumlufttechnische Anlage nicht gelüftet werden können. Über das hiesige Schulamt laufen derzeit Abfragen bei den Schulen, um eine zeitnahe Lösung herbeizuführen.

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