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Bamberg / Coburg: Regelungen für eine erweiterte Maskenpflicht

Die Behörden in Bamberg und Coburg teilten aufgrund der neuen 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung neue beziehungsweise weitergreifende Reglungen zur Maskenpflicht im Rahmen der Corona-Pandemie mit.

Ab sofort gilt in Coburg in den folgenden Bereichen jetzt ebenso die Maskenpflicht:

  • Großparkplatz Ketschenanger sowie Gehweg zur Ketschendorfer Straße
  • Ketschendorfer Straße ab Kreuzung Berliner Platz bis Ketschentor
  • gesamte Ketschengasse
  • gesamte Rosengasse
  • gesamte Nägleinsgasse

Maskenpflicht am Bamberger Landratsamt

Ab sofort gilt in Bamberg auf dem gesamten Gelände des Landratsamtes eine Maskenpflicht. Das betrifft auch den Parkplatz des Landratsamtes. Zudem wies die Behörde nochmals daraufhin, dass zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher erfasst werden. Vorsprachen sind zudem weiterhin nur mit einer Terminvereinbarung möglich. Eine Ausnahme bildet die Zulassungsstelle, wobei auch hier um eine Terminvereinbarung über die Homepage des Landratsamtes gebeten wird.

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