
Stadt Bamberg macht nochmals deutlich klar: Silvester "fällt aus"
Ausgangssperre von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr & Kontaktbeschränkungen
Die Stadt Bamberg teilte am Freitag (18. Dezember) noch einmal mit, dass Feierlichkeiten an Silvester in diesem Jahr ausfallen werden. Zum Jahreswechsel gelten zum einen weiterhin die strengen Kontaktbeschränkungen, zum anderen eine Ausgangssperre ab 21:00 Uhr.
Nach 21:00 Uhr auf der Straße: Bußgeld droht
Wie die Stadtverwaltung mitteilte, ist das Hinausgehen auf die Straße um Mitternacht, um mit Freunden und Nachbarn auf das neue Jahr anzustoßen und Raketen abzufeuern, heuer nicht möglich. Das Verlassen der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks bleibt auch am 31. Dezember nach 21:00 Uhr untersagt. Wer es trotzdem tut, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro. Außerdem gilt rund um die Uhr ein Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum.
Verkauf von Silvesterfeuerwerk verboten
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist in diesem Jahr gänzlich verboten. Keine gute Idee ist es aber auch, Vorräte vom letzten Jahr von seinem eigenen Garten oder Grundstück aus abzufeuern, gerade vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
Was gilt?:
Weihnachten (24., 25. und 26.12.)
- Treffen sind mit höchstens vier über den eigenen Haushalt hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreises möglich (plus Kinder unter 14 Jahren)
- Alternativ: Treffen von höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten
- Ausgangssperre 21:00 Uhr – 05:00 Uhr, Gäste müssen bis 21:00 Uhr wieder zuhause sein oder übernachten bis mindestens 05:00 Uhr
- Dies gilt auch für Gottesdienstbesucher: Die Termine müssen daher so beginnen, dass alle Teilnehmenden ausreichend Zeit haben, nach Hause zu kommen.
Silvester (31.12. auf 01.01.)
- Treffen dürfen sich maximal fünf Personen (ab 14 Jahren) aus maximal zwei Haushalten
- Ausgangssperre 21:00 Uhr – 05:00 Uhr, Gäste müssen bis 21:00 Uhr wieder zuhause sein oder übernachten bis mindestens 05:00 Uhr
- Kein Silvesterfeuerwerk auf öffentlichem Grund erlaubt