
Höchste Inzidenz in Bayern: Coburg verschärft Corona-Maßnahmen!
Auch der Landkreis zieht nach...
Die Stadt Coburg hat aufgrund der hohen 7-Tage-Inzidenz zusätzlich zu den Bayerischen Corona-Regelungen eine weitere Allgemeinverfügung mit weiteren Einschränkungen erlassen. Der Inzidenzwert der Vestestadt lag am Dienstag (12. Januar) laut LGL bei 326,3. Dies war der höchste Wert unter den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten. Der Landkreis Coburg verzeichnete am Dienstag den zehnthöchsten Wert (260,5) im Freistaat. Binnen 24 Stunden verstarben an und mit Corona im Coburger Land zehn weitere Menschen. Seit Ausbruch der Pandemie gab es somit 146 Todesfälle vor Ort. (Weitere Corona-Zahlen auf unserer Newsseite).
Sauerteig: „Wir müssen weitere Infektionen verhindern und die Menschen der Risikogruppen schützen.“
In der Stadt Coburg gelten seit Montag (11. Januar) die Corona-Regeln des Freistaates Bayern. Damit darf unter anderem ein Haushalt nur noch eine andere Person aus einem anderen Haushalt treffen. Allerdings sind die Haushalte nicht mehr auf einen festen anderen Haushalt festgelegt. Wegen der hohen Inzidenzwerte gilt in Coburg – sowie im Landkreis – auch die 15-Kilometer-Regel. Ein Verlassen dieses Radius ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe wie Einkäufe, Arbeiten oder Fahrt zum Lebenspartner möglich.
Wir folgen hier den Vorgaben des Freistaates. … Ich möchte die Coburgerinnen und Coburger aber darum bitten, gesellschaftliche Aktivitäten bis Ende Januar zurückzufahren und sich mit so wenig wie möglich anderen Haushalten zu treffen. Die Infektionszahlen steigen in Coburg wieder. Das liegt nach Auskunft der Experten daran, dass sich leider einige nicht oder nicht ausreichend an die Beschränkungen halten. So schaffen wir es nicht, von den hohen Inzidenzwerten herunterzukommen. … Wir müssen weitere Infektionen verhindern und die Menschen der Risikogruppen schützen.
(Oberbürgermeister Dominik Sauerteig)
Zudem bestehen in Coburg folgende Einschränkungen über die bayerischen Regelungen hinaus:
- Behördengänge sind nur gestattet, wenn ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich ist
- Gottesdienste innen sind weiter untersagt, im Freien sind sie auf 50 Personen begrenzt
- Auch Versammlungen in geschlossenen Räumen sind untersagt. Im Freien sind Versammlungen auf 25 Personen und eine Dauer von 60 Minuten beschränkt, es ist ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den Beteiligten einzuhalten
- In Pflegeeinrichtungen herrscht FFP2-Maskenpflicht. Die Besuchsdauer ist auf 30 Minuten beschränkt.
- Bei Beerdigungen ist die musikalische Begleitung auch ohne MNS durch eine Einzelperson mit großem Abstand (5 Meter) erlaubt
Landkreis Coburg zieht mit erweiterten Maßnahmen nach
Der Landkreis Coburg zog am Dienstagnachmittag mit den weiterführenden Maßnahmen (siehe oben) der Stadt gleich, obwohl den 7-Tage-Inzidenzwert von 300 aktuell nicht überschritten wird. Aufgrund der räumlichen Nähe vollzog man nun diesen Schritt. Die Regelungen gelten laut Landratsamt bis einschließlich 22. Januar 2021.
Darüber hinaus besteht Maskenpflicht auf folgenden Plätzen im Landkreis Coburg:
Bad Rodach:
- Marktplatz von Herrengasse 1 bis Einmündung Alexandrinenstraße/Wallgasse und Hildburghäuser Straße Einmündung Neugasse bis Coburger Straße Einmündung Fahrstraße
- Bahnsteig am Bahnhof
- Kurpark
Neustadt b.Coburg:
- Fußgängerzone Markplatz
Rödental:
- Parkdeck mit Tiefgarage Rathausstraße
- Parkdeck mit Tiefgarage Mecklenburger Straße
- Parkplatz Gnaileser Straße
- Parkplatz Bürgermeister Ferdinand-Fischer-Straße
- Parkplatz Rathausstraße/Hallenbad
- Tiefgarage Bürgerplatz 2
Seßlach:
- Maximiliansplatz
- Kirchplatz
Sonnefeld:
- Domänenplatz