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Inzidenz über 200: Die Corona-Leine gilt nun auch für die Stadt Bayreuth

Nach Angaben des Landratsamtes Bayreuth liegt am Mittwoch (13. Januar) die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt bei 243,4. Maßgeblich hierfür sind die Zahlen des Robert-Koch-Instituts (kurz: RKI). Somit greift nun die eingeführte 15-Kilometer-Regelung. Im Bayreuhter Land liegen die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tage bei 264,2.

Regelung gilt aussschließlich für touristische Tagesreisen

Die 15-Kilometer-Regelung gilt ausschließlich für touristische Tagesreisen und gilt für Ausflüge, die der Freizeitgestaltung dienen, wie unter anderem Wandern, Spazierengehen oder sportlichen Aktivitäten. Bei triftigen Gründen ist das Verlassen des Wohnortes mehr als die 15-Kilometer-Regel erlaubt. Sport oder die Bewegung an der frischen Luft zählen nicht dazu. Der Bewegungsradius wird ab der Stadt-Außengrenze gezählt.

Triftige Gründe für das Verlassen des 15 Kilometer-Bewegungskreises:

  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und Arbeitswege
  • Schulwege
  • Behördengänge
  • Besuche beim Arzt oder Tierarzt
  • Besuche von Therapeuten, Beratungsstellen und Kriseninterventionsdiensten
  • Einkaufen
  • Inanspruchnahme von aktuell erlaubten Dienstleistungen
  • Besuch eines anderen Hausstands unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen
  • Begleitung und Besorgungen für unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährigen
  • Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
  • Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familien- und Freundeskreis
  • die Versorgung von Tieren
  • Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften

Die 15-Kilometer-Regelung wird erst dann wieder aufgehoben, wenn der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzwert mindestens sieben Tage in Folge unter 200 liegt, so die Behörde abschließend.

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