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Allianz gegen Corona: Söder und Kretschmer entwickeln 10-Punkte-Plan

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und sein sächsischer Amtskollege Michael Kretschmer haben am Montag (01. März) einen gemeinsamen 10-Punkte-Plan in der Corona-Krise beschlossen. Diese Covid-19-Allianz beeinhaltet ein umfangreiches Maßnahmenpaket, da beide Bundesländes unter anderem eins verbindet: die Grenze zu Tschechien. An den jeweiligen Grenzregionen kommt es aktuell zu sehr hohen Inzidenz-Werten. Folge Punkte kamen auf den Tisch und wurden beschlossen:

 

Erster Punkt: Grenzkontrollen

  • Lückenlose Grenzkontrollen des Bundes sollen die Einhaltung der Einreisevoraussetzungen (Negativtest) sichern sowie vor dem Eintrag gefährlicher Virusvarianten schützen.
  • Der Bund bleibt aufgefordert, bis zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lage das Grenzregime aufrechtzuerhalten.
  • Einreise nur mit negativem Testergebnis.

 

Zweiter Punkt: Testkonzepte

  • Einheitliche Testkonzepte zwischen Bayern und Sachsen sollen ausreichende wohnortnahe Testmöglichkeiten sichern.
  • Bedarfsorientierter und zielgerichteter Einsatz der Tests wo nötig.
  • Die beiden Länder unterstützen Betriebe und Kommunen beim Angebot flächendeckender Schnelltests.
  • Bayern und Sachsen unterstützen Tschechien beim Aufbau von Teststationen und dem Ausbau der Testkapazitäten im Rahmen der rechtlichen und logistischen Rahmenbedingungen.

 

Dritter Punkt: "Pendlerquarantäne“ für Grenzgänger und -pendler

  • In Hot-Spots ordnen die örtlichen Behörden für Grenzgänger und -pendler eine "Pendlerquarantäne" an. Das heißt kein Verlassen des Arbeits-/Schul-/Ausbildungswegs für Grenzgänger. Grenzpendler nach Tschechien verlassen in Deutschland die Wohnung nur aus triftigen Gründen.
  • Stichprobenartige Kontrollen.

 

Vierter Punkt: Sequenzierung – Virusvarianten

  • Bayern und Sachsen weiten das grenzüberschreitende Sequenzierungs-Projekt der Uniklinik Dresden (SN, Polen, Tschechien) auf das Dreiländereck Bayern-Sachsen-Tschechien aus. Dabei kann das bestehende bayerische Verbundprojekt Bay-VOC (Zusammenschluss LGL und 6 Uniklinika zum gemeinsamen Datenaustausch) unterstützen. Der Bund soll hierbei eine finanzielle Unterstützung liefern.
  • Gemeinsames „Virusvarianten-Monitoring“: Austausch aller Untersuchungsergebnisse, regelmäßige Erstellung eines grenzüberschreitenden Lagebilds, Maßnahmenkonzepte für „Ausbruchs-Cluster“.

 

Fünfter Punkt: Sicheres Arbeiten

  • In den Betrieben wird einheitlich vorgegangen: Möglichst umfassende und flächendeckende, branchenspezifische Home-Office-Lösungen, Mindestanforderungen an Hygiene- und Testkonzepte im gesamten deutsch-tschechischen Grenzraum.
  • Betriebe kontrollieren auf örtliche Anordnung die erforderlichen Testnachweise der Pendler.
  • Schnelltests am Arbeitsplatz: Die beiden Bundesländer ermöglichen kleinen mittelständischen Unternehmen und Behörden mit Bürgerkontakt Schnelltests, zum Beispiel durch Finanzierung entsprechender Schulungsmaßnahmen.
  • Arbeitgeber werden aufgefordert, ihrer Belegschaft Testmöglichkeiten anzubieten.
  • „Pakt für sichere Unterbringung“: Bayern und Sachsen unterstützen Betriebe bei der Bereitstellung von Wohnraum für Pendler aus Tschechien. Achten auf strenge Schutz- und Hygienepflichten, Testkonzepte und behördliche Kontrollen.
  • Entwicklung von branchenspezifischen Muster-Hygienekonzepten für Betriebe mit Grenzgängern. Zentral: Mindestabstand, FFP2-Pflicht, feste Gruppen, Testkonzept.
  • Initiierung eines Austausches der Gesundheitsämter und Gewerbeaufsichten in Bayern und Sachsen: Einrichtung eines länderübergreifenden „Pandemie-Boards“ als Musterbeispiel grenzüberschreitender Zusammenarbeit.

 

Sechster Punkt: Hot-Spot Regelungen

  • In Hot-Spots (Städte oder Landkreise mit hoher Inzidenz über 100) sind andere Regeln nötig. Diese sind in enger Abstimmung mit den Landesbehörden von den örtlichen Behörden anzuordnen.
  • Hierzu zählen: Fortsetzung von Schließungen (Geschäfte, Kitas, etc.), Distanzunterricht im Schulbereich, Ausgangsbeschränkungen.
  • Betroffene Kommunen werden eng begleitet und bestmöglich unterstützt.

 

Siebter Punkt: Kontaktnachverfolgung

  • Kontaktpersonen und Infizierte werden schnell und zuverlässig informiert, insbesondere in Mutationsgebieten.
  • Begleitung der Betroffenen (zum Beispiel häufige Kontaktaufnahme).
  • Quarantäneanordnungen werden kontrolliert und konsequent durchgesetzt.

 

Achter Punkt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

  • Verstärkte Kontrolle der Einhaltung der Quarantäneanordnungen.
  • In Hot-Spots wird der Kontrolldruck durch alle Behörden noch einmal erhöht. Gewerbeaufsichtsämter sollen besonders auf die Einhaltung der betrieblichen Hygienevorschriften achten.

 

Neunter Punkt: Krankenhausversorgung / Lagebild

  • Bayerische und sächsische Krankenhäuser nehmen tschechische Covid-19 Patienten auf.
  • Bayern und Sachsen unterstützen sich im Bedarfsfall gegenseitig.
  • Ein gemeinsames regelmäßiges Lagebild (Infektionszahlen, Bettenbelegung, Mutationen), mindestens wöchentlich, soll im Grenzraum helfen, drohende Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen.

 

Zehnter Punkt: Impfen

  • Bayern und Sachsen tauschen sich bezüglich der Erfahrungen zur jeweiligen Impfstrategie aus.
  • Die beiden Bundesländer stellen sicher, dass vulnerable Personen schnellstmöglich geimpft werden.

Der Aktuell-Beitrag vom 01. März 2021:

Corona-Aktuell aus Bayern vom 01. März 2021
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