
Corona-Pandemie: Stadt Bamberg ermöglicht weitere Lockerungen ab Montag
Landkreis Bamberg: "Click & Meet" am Montag möglich
Stadt und Landkreis Bamberg haben am Samstag (08. Mai) weitere Lockerungen ab dem kommenden Montag (10. Mai) bekanntgegeben. Möglich machen dies die gefallenen Inzidenzwerte innerhalb der letzten Tage.
Stadt Bamberg:
Ab Montag sind laut Stadtverwaltung in der Stadt Bamberg weitere Öffnungsschritte für die Bereiche Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und kontaktfreier Sport möglich.
Außengastronomie
Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung wird ab Montag gestattet. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich.
Kultureinrichtungen
Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis (siehe Außengastronomie) wird von den Behörden wieder zugelassen.
Sport
Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis (siehe Außengastronomie) verfügen wird ebenso erlaubt.
Landkreis Bamberg:
Lockerungen im Einzelhandel
Am Samstag (08. Mai) unterschritt der Landkreis Bamberg den fünften Tag in Folge die 7-Tages-Inzidenz von 150. Deshalb treten gemäß den Regelungen ab Montag (10. Mai) Lockerungen für den Einzelhandel in Kraft. Hier gibt es ab Montag die Möglichkeit zum „Click & Meet“ mit negativem Schnelltest.
Alle weiteren Corona-Maßnahmen bleiben unberührt:
- Kontaktbeschränkungen: Erlaubt sind Treffen eines Haushalts mit maximal einer weiteren Person, die nicht dem eigenen Haushalt angehört. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden hierbei nicht mitgezählt. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
- Ausgangssperre: Die nächtliche Ausgangssperre von 22:00 bis 05:00 Uhr bleibt bestehen.
- Freizeit: Der Besuch der Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten sind mit negativem Text möglich.
- Sport: Kontaktfreier Individualsport darf allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden. Unter freiem Himmel dürfen maximal fünf Kinder unter 14 Jahren trainieren.