— © Shutterstock / Stockfoto / Symbolfoto
Shutterstock / Stockfoto / Symbolfoto

Corona in Bayern: Maßnahmen bis zum 25. August verlängert

In einer Pressekonferenz am Dienstag (27. Juli) gab unter anderem Ministerpräsident Markus Söder bekannt, dass die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung bis zum 25. August verlängert wird. Nicht nur die Maßnahmen, sondern auch der Betrieb von Impfzentren und mobilen Teams wird mit angepasster Personal-Kapazität fortgesetzt. Zudem sollen aus aktuellem Anlass die Bürgerinnen und Bürger besser vor Katastrophen- und Gefahrenlagen in Bayern gewarnt werden. Möglich machen soll dies der Ausbau von Sirenen.

Ab Mittwoch (28. Juli) gelten folgende Änderungen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen:

  • An den Hochschulen sind Präsenzveranstaltungen bei einer 7-Tage-Inzidenz von nicht mehr als 100 auch dann möglich, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht zwischen allen Studierenden durchgängig eingehalten werden kann. Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Vorgaben, insbesondere bei der FFP2-Maskenpflicht.
  • Für den Betrieb von reinen Schankwirtschaften in geschlossenen Räumen gelten folgende besondere Vorgaben: Die Bedienung muss am Tisch erfolgen, Abgabe und Verzehr von Getränken an der Theke oder am Tresen sind nicht erlaubt.
  • Für das Personal in der Gastronomie gilt Maskenpflicht auch unter freiem Himmel, soweit es zum Kontakt mit Gästen kommt. Im Bereich kultureller Veranstaltungen besteht für Zuschauer, Mitwirkende und Mitarbeiter Maskenpflicht. Die Maske darf am festen Platz unter freiem Himmel abgenommen werden. Für Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten wie auch für zoologische und botanische Gärten besteht in geschlossenen Räumen für die Besucher FFP2-Maskenpflicht. Gleiches gilt unter freiem Himmel, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • Unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz gibt es ab dem 18. August für das Personal in Altenheimen, vollstationären Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung eine Testpflicht. Diese gilt auch für Besucher der genannten Einrichtungen, soweit kein Impf- oder Genesenennachweis erbracht werden kann. Für das Personal besteht dabei eine Testpflicht zweimal wöchentlich. Krankenhäuser und Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation werden vor diesem Hintergrund ab dem 16. August verpflichtet, die notwendigen Schutz- und Hygienekonzepte um ein Testkonzept mit Testangebot zweimal pro Woche für Beschäftigte zu ergänzen.
  • In den ersten Unterrichtswochen nach dem Schulstart im September gilt als besondere Schutzmaßnahme an den bayerischen Schulen eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht, auch nach Einnahme des Sitz- beziehungsweise Arbeitsplatzes.
  • Für die schulischen Ferienkurse während der Sommerferien gelten die Testobliegenheiten für die Teilnahme am Präsenzunterricht entsprechend.
  • Solarien unterfallen künftig nicht mehr den Regelungen zu Freizeiteinrichtungen, sondern den Regelungen zu Dienstleistungen.

Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren sollen ein Impfangebot bekommen

Der Ministerrat hat sich dafür ausgesprochen, allen Schülerinnen und Schülern ab 12 Jahren in Bayern in den Impfzentren ein Impfangebot ab Mitte August 2021 zu machen. Die Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Gesundheit und Pflege werden beauftragt, die hierfür erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

Testkonzept in Kitas für Kinder und Beschäftigte wird fortgeführt

Das bisherige Testkonzept in Kitas für Kinder und Beschäftigte soll weitergeführt werden. Das System trägt dazu bei, auch im neuen Kindergartenjahr eine Fortsetzung des Regelbetriebs und ein sicheres Miteinander gewährleisten zu können. Eltern sollen auch weiterhin Antigen-Selbsttests für ihre Kinder mit Berechtigungsschein in den Apotheken beziehen können. Ebenso sollen die Kita-Beschäftigten weiterhin zwei Antigen-Selbsttests pro Woche erhalten.

Bayern unterstützt sogenannte "Verstärkerbusse"

Im kommenden Schujahr wird Bayern die Kommunen bei der Beschaffung von zusätzlichen Schulbussen unterstützen. Hierdurch soll gesichert werden, dass die Schülerinnen und Schülern auf dem Weg zu Schule vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt sind. Ob zusätzliche Busse bestellt werden, entscheidet die jeweilige Kommune auf Grundlage der konkreten Situation vor Ort. Die Staatsregierung appelliert an die Kommunen, das Förderprogramm umfassend zu nutzen, um eine wirksame Entzerrung vor Ort zu erreichen. Im vergangenen Schuljahr 2020/21 hat die Bayern bis zu 56 Millionen Euro für zusätzliche Schulbusse bereitgestellt. Mit dem neuen Sonderprogramm sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien erneut 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Ausbau von Sirenen soll verdoppelt werden

Die Bevölkerung in Bayern soll künftig noch besser vor Katastrophen- und Gefahrenlagen gewarnt werden. Bayern hat deshalb das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit Sirenen beschlossen. Die Sirenen sollen bayernweit auf die Anzahl von 26.000 verdoppelt werden. Eine Sirene hat den Vorteil, dass sie laut und somit innerhalb eines großen Radius gut zu hören ist. Zudem sorgt sie durch den „Weckeffekt“ dafür, dass auch schlafende Personen über eine bevorstehende Gefahr alarmiert werden. Darum sollen künftig alle Bürgerinnen und Bürger innerhalb geschlossener Bebauungen mit einer Sirenenwarnung erreicht werden können. Zur Umsetzung wurde das bayerische Innenministerium beauftragt, ein Sirenenfinanzierungsprogramm zu erarbeiten. Das Sirenenausbauprogramm des Bundes hat derzeit ein Gesamtvolumen von 88 Millionen Euro.

Freistaat hält Warn-SMS für notwendig

Um die Warnung vor Gefahren weiter zu optimieren, hält die Staatsregierung auch Warn-SMS, sogenannte "Cell Broadcasting", für notwendig. Hiermit können schnell und gezielt Warn- und Verhaltenshinweise an alle Bürgerinnen und Bürger versendet werden, die mit ihrem Smartphone in den Funkzellen einer Gefahrenzone eingeloggt sind. Die Staatsregierung fordert die Bundesregierung daher auf, umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Mobilfunkbetreiber zum Versand von Warn-SMS verpflichtet werden können.

Der Aktuell-Beitrag vom 27. Juli 2021

Corona vor der Sommerpause: Bayerischer Ministerrat diskutiert über Urlaub, Freiheit, Testkosten und Impfmüdigkeit
expand_less