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Landkreis Bamberg

Inzidenz im Landkreis Bamberg über 35: 3G-Regel gilt ab Dienstag

Am Sonntag (29. August) überschritt der Landkreis Bamberg den dritten Tag in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 35. Deshalb treten gemäß den Gesetzlichkeiten ab Dienstag (31. August) mehrere neue Corona-Regeln in Kraft. Dies teilte das Landratsamt Bamberg mit. Am heutigen Sonntag liegt die Inzidenz im Landkreis bei 43,4.

Testnachweis erforderlich

Für bestimmte Einrichtungen oder Veranstaltungen gilt ab dem Schwellenwert von 35 die 3G-Regel. Der Zugang ist dann nur erlaubt für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Zu diesen Bereichen gehören:

  • die Innengastronomie
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
  • Angebote von Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen
  • Sportausübung in geschlossenen Räumen
  • Besuche in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Beherbergung: bei Ankunft sowie zusätzlich alle 72 Stunden

 

Nötig ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis

  • eines höchsten 48 Stunden alten PCR-Tests oder PoC-PCR-Tests
  • eines höchstens 24 Stunden alter POC-Antigentests oder
  • eines Selbsttests, der unter Aufsicht durchgeführt wurde und höchstens 24 Stunden alt ist

 

Die Testnachweisepflicht in der Innengastronomie gilt für jeden einzelnen Gast. Wer Speisen und Getränke zum Mitnehmen abholt, ist von der Testpflicht nicht betroffen. Gleiches gilt für Betriebskantinen, die nicht öffentlich zugänglich sind.

Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie Seniorenheime

Für Besucher und Beschäftigte bleibt es bei den bisherigen inzidenzunabhängigen Testerfordernissen.

Gültigkeit von Schülertests

Schüler, die im Zuge des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, sind von den Testnachweiserfordernissen befreit. Wichtig ist ein Ausweisdokument, das den Status des Schülers bestätigt, zum Beispiel ein Schülerausweis, eine Schulbesuchsbestätigung oder ein Schülerticket nebst einem amtlichen Ausweispapier. Die Ausnahme von Testerfordernissen gilt auch in den Ferien und damit auch in den aktuellen Sommerferien.

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

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