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Stadt Bamberg

Bamberg: 7-Tage-Inzidenz seit drei Tagen unter 35

In der Stadt Bamberg wurde der 7-Tages Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten. Das meldete die Stadt am heutigen Samstagvormittag (09. Oktober).

Änderungen ab Montag

Am Samstag meldete das Robert Koch-Institut einen Inzidenzwert von 28,7 für die Stadt Bamberg (Donnerstag, 33,9 und Freitag 28,7). Damit treten laut einer Bekanntmachung der Stadt Bamberg vom 9. Oktober 2021 inzidenzabhängige Erleichterungen in Kraft.

Grundsätzlich keine 3-G-Regel mehr

Bislang galt verpflichtend die sogenannte 3-G-Regel, wonach für den Zugang zu geschlossenen Räumen, beispielsweise bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen bis 1.000 Personen in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten und Fitnessstudios oder Kinos und Museen sowie für Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, nur Personen Zugang haben dürfen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Diese verpflichtende Regel gilt ab Montag (11. Oktober) nicht mehr.

Freiwillig 3-G, 3-G-Plus oder 2-G möglich

Gleichwohl können aber Veranstalter oder Einrichtungen auf freiwilliger Basis weiterhin 3-G, 3-G-Plus oder 2-G anwenden. Wer also eine Veranstaltung oder Einrichtung besuchen möchte, sollte sich vorher direkt informieren, ob es dort weiterhin Zugangsbeschränkungen gibt. Die Stadt Bamberg strebt für ihre Veranstaltungsorte und Einrichtungen ab 1. November eine einheitliche Anwendung von 3G-Plus an (hierzu erfolgt noch eine gesonderte ausführliche Pressemitteilung).

Zu beachten

Inzidenzunabhängig, also auch bei Inzidenzwerten unter 35, gilt weiterhin, dass der Zugang zu Volksfesten, Diskotheken, Bordellbetrieben sowie vergleichbaren Freizeiteinrichtungen und zu Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen nur durch Genesene, Geimpfte oder Getestete erfolgen darf.

Gut zu wissen

Sollte die Stadt Bamberg an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 35 wieder überschreiten, erfolgt eine erneute Bekanntmachung der Stadt Bamberg. Die vorstehenden Bestimmungen finden dann ab dem übernächsten auf die Bekanntmachung folgenden Tag keine Anwendung mehr.

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