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Stadt Bamberg

Corona-Pandemie im Bamberger Land: Gesundheitsamt kommt mit den Neumeldungen kaum nach!

In dieser Woche stiegen die 7-Tage-Inzidenzen in Bayern und Oberfranken weiter stark an. Die Fallzahlen sind deutlich höher als noch im gleichen Zeitraum des Vorjahres. In Stadt und Landkreis Bamberg ist am Wochenende ebenfalls mit einem deutlichen Sprung nach oben zu rechnen, so die Bamberger Behörden am Freitag (05. November). Der Grund: Aktuell gibt es dermaßen viele Neumeldungen, dass das Gesundheitsamt trotz aufgestockten Personals noch nicht alle Fälle an das LGL und RKI übermitteln konnte. Laut Behördenangaben gibt es derzeit noch 150 offene Fälle!

Neue Vorgaben für die Behörden

Das bayerische Gesundheitsministerium hat im Zuge weiter steigender Werte neue Vorgaben für die Gesundheitsämter vor Ort erlassen. Wir berichteten bereits am Mittwoch über die neuen bayerischen Maßnahmen.

Regelungen zur Quarantäne und Isolation

In einem Schreiben des Ministeriums heißt es, dass eine sichere Unterbrechung der Infektionsketten bei einer Freitestung am fünften Tag häufig nicht gelingt. Die Freitestung von engen Kontaktpersonen oder vollständig geimpften Erkrankten wird deshalb auf sieben Tage verlängert. Die grundsätzliche Quarantänedauer von zehn Tagen gilt weiterhin. Die Freitestung ist durch einen PCR- oder PoC-Antigen-Schnelltest möglich.

Neu ist zudem, dass in Regionen mit einem besonders hohen Ausbruchsgeschehen eine Freitestung für enge Kontaktpersonen ganz entfallen kann. Dann beträgt die Quarantänedauer immer zehn Tage. Sollte dieser Fall in Stadt und / oder Landkreis Bamberg eintreten, machen die Kommunen das rechtzeitig in einer Allgemeinverfügung bekannt. Aktuell sind die Stadt und der Landkreis Bamberg davon nicht betroffen.

Kontaktnachverfolgung

Wegen der bayernweit hohen Fallzahlen können die Gesundheitsämter Kontaktpersonen nicht mehr nach dem bisherigen Modell ermitteln, welches sehr aufwendig ist. Auch die Impfquoten beeinflussen die Nachverfolgung, da Geimpfte und Genesene in der Regel von der Quarantänepflicht ausgenommen sind. Daher wird die Ermittlung von Kontaktpersonen nun beschränkt auf:

  • Haushaltsangehörige (erhöhtes Infektionsrisiko durch engen Kontakt)
  • Einrichtungen mit vulnerablen Personen, darunter die voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünfte, Asylunterkünfte, Justizvollzugsanstalten und ambulante Pflegedienste
  • In Schulen und Kindertageseinrichtungen gelten die dortigen Regeln

In allen anderen Fällen erfolgt keine Kontaktpersonenermittlung.

Empfehlung des Gesundheitsamtes

Wenn Sie engen Kontakt zu einer Person hatten, die mit dem Coronavirus infiziert ist:

  • Verhalten Sie sich umsichtig und sondern Sie sich möglichst von anderen Haushaltsmitgliedern ab.
  • Bitte nehmen Sie selbstständig Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber auf und klären Sie, ob Sie vorsichtshalber der Arbeit fernbleiben sollten.
  • Falls Sie Krankheitsanzeichen haben, rufen Sie Ihren Hausarzt an oder kontaktieren Sie in dringenden Fällen den kassenärztlichen Notdienst unter der Nummer 116 117.
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