
Stadt Coburg
Coburg: Streit im Bordell wegen "mangelhaft ausgeführter Dienstleistung"
Polizei muss glücklicherweise keine weitreichenden Ermittlungen einleiten
Ein Streit in einem Bordell in Coburg sorgte am Wochenende für einen Polizeieinsatz. Die eingesetzten Beamten pusteten vor Ort allerdings kräftig durch, da sie keine näheren Ermittlungen einleiten mussten. Beide Parteien in dem Etablissement einigten sich am Ende nämlich untereinander.
Kunde fordert Geld zurück
Was war passiert…? Laut Polizeibericht war ein Bordellbesucher nach einer vollzogenen Dienstleistung mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden. Nach seiner Meinung wurde sie mangelhaft ausgeführt. Aus diesem Grund forderte er sein vorab bezahltes Entgelt zurück.
Unzufriedener Besucher erhält Teilrückerstattung
Bei Eintreffen der Streife hatten sich zwischenzeitlich die beiden Parteien jedoch auf eine Teilentschädigung und einen Abschlag von 50 Prozent geeinigt. Durch diese gütliche Einigung blieb es den Beamten erspart, tiefer in diesen Vorgang einzudringen und sich nähere Details und Einzelheiten der „mangelhaft ausgeführten Dienstleistung“ schildern zu lassen.