
Oberfranken
Fleischereibetriebe in Oberfranken überprüft: Zoll deckt mehrere Verstöße auf!
Unter anderem wurde Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut
Bereits am 9. November 2021 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse in der Fleischwirtschaft. Beim Hauptzollamt Schweinfurt waren 71 Beschäftigte im Einsatz. 150 Personen wurden zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Zusätzlich werden aktuell noch Geschäftsunterlagen von 23 Unternehmen in Oberfranken und Unterfranken geprüft.
Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut
Hierbei ergaben sich zehn Beanstandungen: In einem Fall wurde laut der Behörde Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut (Sozialversicherungsbeiträge). Bei den restlichen Beanstandungen beanstandete der Zoll überwiegend Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten sowie
gegen das seit 1. April 2021 in Kraft getretenen grundsätzliche Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern. Die weiteren Prüfungen in diesen Fällen dauern laut.Keine näheren Informationen zu den betreffenden Betrieben
Auf TVO-Nachfrage gab die Behörde an, dass man nähere Informationen zu den betreffenden Unternehmen und Standorten aus Gründen des Steuergeheimnisses und Datenschutzes nicht mitteilen kann. Zudem liefen auch noch Prüfungen oder Ermittlungen.
Hintergrund
Bei den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen in der Fleischwirtschaft insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern im Fokus.Die Fleischwirtschaft unterliegt derzeit den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,60 Euro je Zeitstunde. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) wurde in der Fleischindustrie ein Verbot von Werkverträgen sowie von Leiharbeit eingeführt. Das bedeutet, dass seit dem 1. Januar 2021 in der gesamten Verarbeitungskette der Fleischindustrie (Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) keine Arbeitnehmer von Dritten und keine Selbstständigen mehr tätig sein und seit dem 1. April 2021 auch keine Leiharbeitnehmer mehr überlassen werden dürfen.