
Landkreis Lichtenfels
Landkreis Lichtenfels: Ansammlungsverbot an Silvester und Neujahr
Verbot gilt für öffentliche und publikumsträchtige Plätzen
Das Landratsamt Lichtenfels hat am Dienstag (28. Dezember) eine Allgemeinverfügung erlassen, die ein Ansammlungsverbot an Silvester und Neujahr umfasst. Diese gilt für öffentliche und publikumsträchtige Plätzen im Landkreis.
Auf diesen Plätzen gilt das Verbot:
Zwischen dem 31. Dezember (15:00 Uhr) und dem 01. Januar (09:00 Uhr) sind demnach Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf folgenden öffentlichen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt:
- Stadt Bad Staffelstein: Marktplatz sowie Plateau und Felsen des Staffelberges
- Stadt Burgkunstadt: Marktplatz
- Stadt Lichtenfels: Gelände des Schützenplatzes und des Marktplatzes
- Stadt Weismain: Marktplatz
Laut Landratsamt müssen sich Menschenansammlungen von mehr als zehn Personen auf den genannten Plätzen unverzüglich zerstreuen und auflösen.
Der genaue räumlich festgelegte Bereich, in dem das Ansammlungsverbot besteht, ergibt sich aus den im Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels veröffentlichten Lageplänen, die Bestandteil der Allgemeinverfügung sind. Mehr dazu auch auf der Homepage des Landkreises.