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Oberfranken

Landwirtschaftsministerium warnt: Sehr hohe Waldbrandgefahr in Oberfranken!

Das Bayerische Landwirtschaftsministerium warnt aktuell vor einer sehr hohen Waldbrandgefahr in weiten Teilen Bayerns - so auch in Oberfranken. In Nordbayern und in Teilen der Bayerischen Alpen gilt ab dem heutigen Freitag (11. März) die zweithöchste Warnstufe (Stufe 4). Ursache ist die für diese Jahreszeit ungewöhnlich trockene Witterung der letzten Wochen.

Waldbesucher müssen sich an das Rauchverbot halten

Die Behörde appelliert deshalb an alle Waldbesucher, sich unbedingt an das geltende Rauchverbot im Wald zu halten und bei Freizeitaktivitäten in Waldgebieten sehr aufmerksam zu sein, da die Böden vielerorts mit trockenen, leicht entzündlichen, Blättern, Zweigen und Nadeln bedeckt sind.

Vorsicht bei Waldarbeiten

Ministerin Michaela Kaniber empfahl allen Waldbesitzern, bei Waldarbeiten unter anderem anfallendes Holz und Reisig nicht zu verbrennen, sondern abzutransportieren oder zu hacken. Besonders brandgefährdet sind dem Ministerium zufolge lichte Kiefern- und Fichtenbestände, sonnige Südhanglagen sowie stark frequentierte Wälder in den Ausflugsgebieten. Eine Entspannung der Gefahrensituation wird erst nach ergiebigen Regenfällen erwartet, so die Behörde abschließend.

Vorhersagen für Oberfranken über das Wochenende

  • Fichtelgebirge / Wunsiedel - Schönbrunn (Landkreis Wunsiedel) - Stufe 4
  • Fichtelgebirge / Fichtelberg - Hüttstadl (Landkreis Bayreuth) - Stufe 4
  • Fichtelgebirge / Schönwald - Brunn (Landkreis Wunsiedel) - Stufe 4
  • Fränkische Schweiz / Gräfenberg - Kasberg (Landkreis Forchheim) - Stufe 4
  • Frankenwald / Hof / Landkreis Hof - Stufe 4
  • Frankenwald / Teuschnitz / Landkreis Kronach - Stufe 4
  • Lautertal - Oberlauter (Landkreis Coburg) - Stufe 4 / Stufe 3 am Sonntag
  • Steigerwald / Ebrach (Landkreis Bamberg) - Stufe 4
  • Frankenwald / Kronach / Landkreis Kronach - Stufe 4
  • Heinersreuth - Vollhof (Landkreis Bayreuth) - Stufe 4
  • Bamberg - Stufe 4

(Quelle: DWD)

Hinweise zum Verhalten

  • Brände und Rauchentwicklung müssen sofort unter der Rufnummer 112 gemeldet werden
  • Rauchen und offenes Feuer sind im Wald und Waldrandnähe strikt verboten
  • Waldzufahrten sind unbedingt für Feuerwehr-Einsatzfahrzeuge freizuhalten
  • Abgesperrte Wälder dürfen keinesfalls betreten werden
  • Auch durch Sonnenstrahlen, die sich auf Glas bündeln, kann sich Gras und Unterholz entzünden. Deshalb sind Glasflaschen oder –scherben unbedingt ordnungsgemäß zu entsorgen und dürfen nicht liegen gelassen werden
  • Autofahrer sollen nur ausgewiesene Parkplätze benutzen, da heiße Katalysatoren jederzeit trockenes Gras unter dem Auto entzünden können
  • Im Übrigen ist auch außerhalb der Wälder, wo offenes Feuer nicht verboten ist, beim Grillen und bei Lagerfeuern allerhöchste Vorsicht geboten

 

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