
Landkreis Bamberg
Strafbare Plakate in Gundelsheimer Schule: Polizei ermittelt Tatverdächtigen
Plakate enthalten zum Teil Drohungen gegen Schulleitung und Lehrpersonal
Ein 38 Jahre alter Mann wurde nach Wochen von der Polizei als Tatverdächtiger ermittelt, so das Polizeipräsidium Oberfranken am Montag (04. April). Mitte Januar dieses Jahres wurde in einer Gundelsheimer Grundschule (Landkreis Bamberg) fragwürdige und strafbare Plakate angebracht, die teils Drohungen gegen Schulleitung und Lehrpersonal enthielten. TVO berichtete.
Kripo untersucht Plakate nach Spuren
Zunächst führte die Bamberger Kriminalpolizei die Ermittlungen gegen Unbekannt. Es ergaben sich nur wenige Ansatzpunkte, die für die Ermittlung eines Tatverdächtigen von Bedeutung sein könnten. Die Kriminalbeamten stellten die an einer Schulturnhalle angebrachten Plakate sicher und untersuchten sie nach Spuren. Zudem wurde ein Schriftgutachten in Auftrag gegeben und ein Zeugenaufruf gestartet. Über Wochen trugen die Ermittler die Hinweise zusammen und führten Vernehmungen durch, mit Erfolg.
Zeugenhinweis führt zum Tatverdächtigen (38)
Aufgrund eines Zeugenhinweises kamen die Ermittler auf die entscheidende Spur, welche zu einem 38 Jahre alten Mann führte. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Bamberg durchsuchten die Polizisten am Dienstag (29. März) die Wohnung des Tatverdächtigen und stellten Beweise sicher. Zudem fanden sie eine kleinere Menge Marihuana, die ebenfalls sichergestellt wurde.
38-Jähriger gibt zu, die Plakate in der Schule angebracht zu haben
Der 38-Jährige steht im Verdacht, im weiteren Wochenverlauf auf eine Zeugin eingewirkt und deren Pkw beschädigt zu haben. Aufgrund dieser Erkenntnisse nahmen ihn die Kriminalbeamten fest und führten ihn am Donnerstag (31. März) einem Ermittlungsrichter vor. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg Haftbefehl gegen den 38-Jährigen. Er gab zu, dass er die Plakate in der Schule angebracht hat, so das Polizeipräsidium Oberfranken am Montag (04. April). Daraufhin wurde der Vollzug der Untersuchungshaft unter empfindlichen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Er wird sich wegen des Verdachts der Bedrohung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie der Sachbeschädigung strafrechtlich verantworten müssen.