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Stadt Coburg

Große Aufregung in Coburg: Schüsse sorgen für Polizeieinsatz am Dienstagabend!

Mehrere Schüsse aus einer Wohnung sorgten am frühen Dienstagabend (31. Mai) in der Innenstadt von Coburg für einen Polizeieinsatz mit mehreren Streifenfahrzeugen. Gegen die drei mutmaßlichen Täter wird nun wegen einer gefährlichen Körperverletzung ermittelt.

18-Jährige wird mit Softair-Waffe beschossen

Um 19:00 Uhr meldete sich eine 18-Jährige bei der Polizei, dass sie aus einer Wohnung in der Mühlgasse mit einer Schusswaffe beschossen wurde. Laut Polizeibericht wurde die Frau leicht an der Schulter verletzt. Im Zuge der Ermittlungen wurde die betreffende Wohnung lokalisiert.

Polizei erwirkt Durchsuchungsbeschluss für eine Wohnung

Mit einem zwischenzeitlich erwirkten Durchsuchungsbeschluss gelangten die Polizisten in die Wohnung und fanden dort ein Fernglas und mehrere Softair-Geschosse. Außerdem lagen in der Küche der WG-Wohnung zwei Softair-Pistolen. Die Beamten stellten Waffen und Munition sicher. Die Coburger Polizei ermittelt nun gegen drei Tatverdächtige im Alter zwischen 17 und 23 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung.

Wurde seit Mai mehrmals auf Personen geschossen?

Im Zuge der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass aus der durchsuchten Wohnung seit Mitte Mai auf mindestens sechs Personen geschossen wurde, die dabei teilweise auch verletzt wurden. Die Coburger Polizei sucht nun einerseits nach Zeugen und andererseits nach Verletzten, die seit Mitte Mai aus dem Anwesen in der Mühlgasse in Coburg beschossen wurden. Diese werden gebeten, sich unter der Rufnummer 09561 / 645-0 an die Coburger Polizeiinspektion zu wenden.

Vater eines Tatverdächtigen beleidigt die Polizei

Wie die Polizei abschließend mitteilte, erschien der 17-jährige Tatverdächtige noch am Abend mit seinen Eltern auf der Coburger Wache. Der Vater des 17-Jährigen beschwerte sich hierbei lauthals über polizeilichen Maßnahmen gegenüber seinem Sohn. Da der Vater während des Gesprächs die Polizei massiv beleidigte, wurde er von der Wache verwiesen. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Beleidigung.

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