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Landkreis Wunsiedel

Geflügelpest: Landkreis Wunsiedel erlässt neue Allgemeinverfügung zum Schutz

Teile des Landkreises Wunsiedel werden ab Freitag (06. Januar) in Hinblick auf die Geflügelpest überwacht. Das Landratsamt hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Deshalb gelten einige neue Regelungen für Geflügelhalter, so das Landratsamt Wunsiedel. 

Ausbreitung der Geflügelpest soll verhindert werden

In Waldsassen (Landkreis Tirschenreuth; Oberpfalz) konnte in einem Haustierbestand ein Fall der Geflügelpest nachgewiesen werden. Um den betroffenen Bereich wurde deshalb eine Schutz- und Überwachungszone festgelegt, um eine Ausbreitung zu vermeiden. Auch Teile des Landkreises Wunsiedel liegen in dieser Zone. Für Geflügelhalter gelten ab Freitag deshalb unter anderem diese Regeln:

  • Dem Veterinäramt muss unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und der verendeten gehaltenen Vögel, sowie jede Änderung mitgeteilt werden
  • Aufstallungspflicht: Tierhaltende Betriebe müssen alle gehaltenen Vögel von freilebenden Vögeln trennen. Sie sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Außerdem gibt es Anweisungen zu Hygienemaßnahmen, Ausstellungen, Märkten und Transport.

Hier können alle Regelungen im Detail nachgelesen werden

Die Allgemeinverfügung sowie die genauen Regelungen wurden im Amtsblatt des Landkreises Wunsiedel veröffentlicht. Dieses ist auf der Homepage abrufbar. 

Übersicht der Überwachungszone

 — © Landratsamt Wunsiedel
Landratsamt Wunsiedel
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