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Landkreis Bamberg

Niedrigwasser im Landkreis Bamberg: Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen verboten!

In langen trockenen Phasen wie der aktuellen steigt der Nutzungsdruck auf Fließgewässer. Auch, weil Anlieger und Eigentümer von Grundstücken in der Nähe von Flüssen und Bächen aus diesen Wasser entnehmen. An fast allen Gewässerstrecken im Landkreis Bamberg wurde der Wasserstand nun als sehr niedrig eingestuft und die Wasserentnahme somit verboten.

Auch Tier- und Pflanzenwelt durch Niedrigwasser beeinflusst

Bei Niedrigwasserstand ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers, seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt durch eine Wasserentnahme gegeben. Die Wasserentnahmen zur Bewässerung sind in der aktuellen Situation durch den Anliegergebrauch nicht mehr abgedeckt und daher verboten, so das Landratsamt Bamberg am Donnerstag (20. Juli). Wer gegen dieses Verbot verstößt muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Bamberg ist in diesem Jahr der erste oberfränkische Landkreis, der ein solches Wasserentnahmeverbot verhängt.

Selbst mit Erlaubnis zur Wasserentnahme muss auf Mindestwasserstand geachtet werden

Das Landratsamt weist darauf hin, dass auch jeder, der eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme besitzt, auf eine Mindestwasserführung in dem entsprechenden Fluss oder Bach achten muss. Auch hier ist eine Wasserentnahme bei Niedrigwasserstand verboten. Nähere Auskünfte erteilt der Fachbereich Wasserrecht am Landratsamt Bamberg. Beim Niedrigwasser-Informationsdienst Bayern können die Wasserstände von größeren Flüssen abgefragt werden.

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