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Landkreis Bamberg

Giftiger Sondermüll bei Bamberg: Illegale Entsorgung von asbesthaltigen Nachtspeicheröfen!

Es ist die nächste Umweltsünde in Oberfranken binnen kurzer Zeit: Im Michelsberger Wald bei Bamberg wurde jetzt eine illegale Müllablagerung entdeckt – inklusive giftigem Sondermüll. Erst am Dienstag (19. November) wurde bekannt, dass Unbekannte an einem Waldstück bei Neustadt bei Coburg 60 Altreifen illegal entsorgten.

Illegale Entsorgung zwischen 15. und 18. November

Wie die Wasserschutzpolizei Bamberg am Mittwoch mitteilte, wurden zwischen dem 15. und 18. November an einer Weggabelung zwischen Bamberg / Gaustadt und Rothof / Bischberg zwei alte Nachtspeicheröfen illegal entsorgt. Die etwa 200 Kilogramm schweren Geräte stammen aus einer Produktionszeit vor 1972 und enthalten asbesthaltige Dämmmaterialien.

Gefährlichkeit von Asbest

Asbest gilt als hochgefährlicher Schadstoff, dessen unsachgemäße Handhabung Gesundheits- und Umweltgefahren birgt. Die unerlaubte Entsorgung dieser Öfen stellt nicht nur eine Umweltgefährdung dar, sondern ist auch strafrechtlich relevant.

Asbest war über Jahrzehnte ein häufig genutztes Material in der Bauindustrie, insbesondere wegen seiner Widerstandsfähigkeit, Dämmfähigkeit und Hitzebeständigkeit. Es wurde in Produkten wie Dachplatten, Nachtspeicheröfen, Fliesenklebern und Rohrisolierungen verbaut. Doch die gesundheitlichen Gefahren von Asbest sind immens:

Freisetzung von Fasern: Asbest wird gefährlich, wenn es beschädigt wird oder altert. Dabei können mikroskopisch kleine Fasern freigesetzt werden, die in die Atemwege gelangen.

Gesundheitsrisiken: Die eingeatmeten Asbestfasern setzen sich in der Lunge fest und können ernsthafte Krankheiten verursachen. Dazu gehören

  • Asbestose: Eine chronische Lungenerkrankung, bei der sich das Gewebe verhärtet.
  • Lungenkrebs: Das Risiko steigt bei langfristiger Exposition erheblich.
  • Mesotheliom: Eine aggressive Krebserkrankung des Lungenfells oder Bauchfells, die fast ausschließlich durch Asbest verursacht wird.
  • Latenzzeit: Diese Erkrankungen treten oft erst 20 bis 40 Jahre nach der Exposition auf, was die Diagnose erschwert.

Illegale Entsorgung von Asbest ist eine Straftat

Die illegale Entsorgung von Asbest, wie das Abladen in der Natur, ist eine Straftat. Neben hohen Geldstrafen kann dies auch zu einer Haftstrafe führen, da es Mensch und Umwelt erheblich gefährdet. Die korrekte Entsorgung verhindert, dass die giftigen Fasern in die Umwelt gelangen und Schäden anrichten.

Laut der Bamberger Wasserschutzpolizei stellt die Beseitigung der Abfälle eine Herausforderung dar, denn wenn die Verursacher nicht ermittelt werden können, muss die Allgemeinheit für die fachgerechte Entsorgung aufkommen. In Deutschland ist die Entsorgung von Asbest streng geregelt:

  • Spezialisierte Betriebe: Asbesthaltige Materialien müssen von zertifizierten Fachbetrieben abgebaut und entsorgt werden.
  • Sicherheitsmaßnahmen: Die Arbeiter tragen dabei Schutzanzüge und Atemmasken. Zudem wird das Material in staubdichten, gekennzeichneten Säcken verpackt.
  • Entsorgung: Die Asbestabfälle werden auf speziell dafür vorgesehenen Deponien endgelagert.

Wasserschutzpolizei Bamberg ermittelt

Die Wasserschutzpolizei Bamberg hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet dringend um Hinweise aus der Bevölkerung. Zeugen, die in diesem Zeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0951 / 91 29 – 590 zu melden.

Die Hinweise und die Unterstützung durch die Öffentlichkeit sind in diesem Fall laut den Behörden entscheidend, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen.

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