
Stadt Hof / Landkreis Hof
Aufregung am frühen Morgen: Zoll-Razzia an mehreren Standorten im Großraum Hof
Zoll-Beamte an 15 Standorten im Hofer Land am Mittwochmorgen im Einsatz
ERSTMELDUNG (Mittwoch, 05. Februar / 15:09 Uhr):
Im Großraum Hof kam es am Mittwochmorgen (05. Februar) zu einer großen Razzia des Zolls. Beamte waren gleich an mehreren Standorten im Einsatz. Dies bestätigte das Zollfahndungsamt München gegenüber TVO am Nachmittag.
Hinterziehung der Einfuhr-Umsatzsteuer?
Der Grund der großangelegten Razzia in den Morgenstunden: Die Behörden gehen derzeit dem Verdacht der Hinterziehung der Einfuhr-Umsatzsteuer nach. Im Fokus der Kontrollen und Untersuchungen stehen gleich mehrere Personen.
Durchsuchungen an mehreren Standorten, unter anderem in Trogen
Laut der ermittelnden Behörden kam es am Morgen an bis zu 15 Standorten zu Durchsuchungen. Der Großteil des Einsatzgeschehens lag hierbei im Hofer Land. Die Durchsuchungen fanden an Privat- und Firmenadressen statt, so unter anderem auch in Trogen (Landkreis Hof). Auch im nahen Sachsen soll es hierbei zu Hausdurchsuchungen gekommen sein. Neben zahlreichen Ermittlern des Zolls waren auch Spürhunde mit im Einsatz. Umfangreiche Beweismittel wurden bei den Aktionen sichergestellt, darunter unter anderem mobile Datenträger.
Weitere Informationen nach Auswertung der Beweismittel
Die Durchsuchungen waren am Mittag abgeschlossen. Ob Personen festgenommen wurden, ist aktuell nicht bekannt. Weitere Informationen zu dem großangelegten Einsatz am Morgen machte das Zollfahndungsamt in München gegenüber TVO nicht. Erst nach einer ersten Auswertung der gesammelten Beweismittel wollen sich der Zoll und die Staatsanwaltschaft Hof gemeinsam in dem vorliegenden Fall äußern.
Weiterführende Informationen: Was ist die Einfuhr-Umsatzsteuer?
Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland anfällt. Sie entspricht der Mehrwertsteuer und wird auf den Zollwert der Ware sowie gegebenenfalls anfallende Zölle und Verbrauchsteuern erhoben. Der Zoll erhebt und kontrolliert die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr, das Finanzamt prüft deren korrekte Verbuchung bei steuerpflichtigen Unternehmen. Die Hinterziehung der Einfuhrumsatzsteuer ist eine Steuerstraftat, die ernsthafte straf- und steuerrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Hierbei sind Geld- oder auch hohe Freiheitsstrafen möglich.
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