
Oberfranken
Regionalliga Bayern: Punktabzug gegen Schwaben Augsburg vorläufig aufgehoben - Sieg gegen Eintracht Bamberg bleibt bestehen
Verbands-Sportgericht entscheidet zugunsten der Fuggerstädter
Das Verbands-Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes hat der Berufung des TSV Schwaben Augsburg in Teilen stattgegeben und die im Urteil des Sportgerichts Bayern zunächst vorgenommenen Wertungen von vier Partien der laufenden Saison in der Regionalliga Bayern zu Gunsten des Gegners aufgehoben. Darüber informierte der Verband am Donnerstag (27. Februar) in einer Pressemitteilung.
Direkte Auswirkungen auf Eintracht Bambergs Abstiegskampf
Auf Grundlage der Entscheidung des Sportgerichts behalten die Siege der von Ex-Bundesliga-Spieler Matthias Ostrzolek trainierten Fuggerstädter gegen den 1. FC Schweinfurt 05 (4:3), Türkgücü München (3:1), den SV Wacker Burghausen (3:2) und den FC Eintracht Bamberg (2:0) ihre Gültigkeit. Die Aufhebung der Wertung hat nicht nur für Eintracht Bamberg Folgen, sondern auch für die SpVgg Bayreuth. Während Bamberg den vorletzten Platz durch den eigentlich vorgesehen Punktabzug an die Augsburger abgegeben hätte, wäre der Vorsprung des Spitzenreiters Schweinfurt auf die Verfolger aus der Altstadt um drei weitere Punkte angewachsen. Die teils stattgegebene Berufung dürfte somit bei den beiden einzigen oberfränkischen Vertretern in der Regionalliga Bayern auf ein höchst unterschiedliches Echo stoßen. Kurz vor dem Rückrundenauftakt hat TVO den Teams einen Besuch abgestattet.
Anzeigen durch mehrere Regionalliga-Vereine
Schweinfurt, Burghausen und Türkgücü München sowie zuletzt auch Bamberg hatten den Verstoß des TSV Schwaben Augsburg gegen § 25 (2) der Regionalliga-Ordnung zunächst beim zuständigen Sportgericht Bayern angezeigt. In dem Statut heißt es, dass auf dem elektronischen Spielbericht unter den 20 Spielern mindestens vier Spieler aufgeführt sein müssen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, noch kein A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten und am 30. Juni vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.