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Deutschland

Wird die Partei jetzt verboten?: Verfassungsschutz stuft AfD als "gesichert rechtsextremistisch" ein

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die gesamte Alternative für Deutschland als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dies gab die Behörde am Freitag (2. Mai) bekannt. Laut der diesbezüglichen offiziellen Mitteilung sei "das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar". Auf Bundesebene war die Partei bis zuletzt als rechtsextremistischer "Verdachtsfall" eingestuft worden.

Verfassungsschutz: AfD gilt als gesichert rechtsextremistisch

"Dem gesetzlichen Auftrag folgend hatte das BfV das Agieren der Partei an den zentralen Grundprinzipien der Verfassung zu messen: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip. Dabei wurden neben der Programmatik und den Verlautbarungen der Bundespartei insbesondere die Äußerungen und sonstigen Verhaltensweisen ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie ihre Verbindungen zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppierungen betrachtet", heißt es in der Mitteilung.

"Ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis" ausschlaggebend für Urteil

Das in der Partei vorherrschende "ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis" sei nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. "Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen", urteilt das BfV. Konkret betrachte die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.

BfV stellt "fortlaufende Agitation gegen Geflüchtete" heraus

"Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden", heißt es weiter. Dies zeige sich in einer "Vielzahl fortlaufend getätigter fremden-, minderheiten- sowie islam- und muslimfeindlichen Äußerungen von führenden Funktionärinnen und Funktionären der Partei. Insbesondere die fortlaufende Agitation gegen Geflüchtete beziehungsweise Migrantinnen und Migranten befördert die Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten gegenüber diesem Personenkreis", so das BfV.

Vizepräsidenten begründen Urteil in Statement

Die Abwertung der vorgenannten Personengruppen zeige sich auch in der pauschalisierenden Verwendung von Begriffen wie "Messermigranten" oder in der generellen Zuschreibung einer ethnokulturell bedingten Neigung zu Gewalt durch führende Mitglieder der AfD.

 

Wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass es sich bei der Alternative für Deutschland um eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung handelt. Dieser Befund fußt auf einer äußerst sorgfältigen gutachterlichen Prüfung, die einen Zeitraum von rund drei Jahren umfasst. Wir haben dabei eine Vielzahl von Aussagen und Positionen hochrangiger Parteivertreterinnen und -vertreter aus dem gesamten Bundesgebiet berücksichtigt und auch neueste organisatorische Entwicklungen mit in das Gutachten einbezogen. Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt. Dieses Volksverständnis konkretisiert sich in einer insgesamt migranten- und muslimfeindlichen Haltung der Partei.

(Sinan Selen, Vizepräsident des BfV & Dr. Silke Willems, Vizepräsidentin)

 

 

Statement Tobias Peterka, MdB

Verfassungsschutz stuft AfD als gesichert rechtsextrem ein: "Das interessiert die Bürger nicht die Bohne"

Aktuell-Bericht vom 02.05.25

Gesichert rechtsextremistisch: Aufregung um AfD-Entscheidung des Verfassungsschutzes
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