
To-Go-Alkohol-Verbot in Bamberg: Allgemeinverfügung gilt wieder für alle Gastro-Einrichtungen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth über die Bamberger Allgemeinverfügung zum To-Go-Alkohol-Verkauf aufgehoben. Die städtische Allgemeinverfügung gilt damit wieder für alle gastronomischen Einrichtungen. Dies teilte die Stadtverwaltung Bamberg am Donnerstagnachmittag (13. August) mit. Zudem wurde vom Verwaltungsgerichtshof die Rechtsauffassung der Stadt vollumfänglich bestätigt.