Inhalt des Pakets überprüft
Nach einer genaueren Überprüfung der Ware stellte die Beamtin fest, dass es sich bei dem Inhalt des Pakets um eine in Deutschland unter die Doping-Mengen-Verordnung fallende Substanz handelt. Somit wurde das Muskelaufbaupräparat vom Zoll eingezogen und der Empfänger darüber in Kenntnis gesetzt.
Ware fällt unter die Dopingmittel-Verordnung
„Bei der sichergestellten Substanz handelt es sich um ein Präparat, das vor allem einen schnellen Muskelaufbau erwirken soll. Derartige Waren fallen in Deutschland unter die Dopingmittel-Verordnung und sind in dieser Konzentration im Postverkehr verboten“, so Hermann Schmidt vom Zollamt Hof-Marktredwitz.