UPDATE (Mittwoch, 26. Februar / 13:08 Uhr):
Ministeriumssprecher zu Pandemieplanung auf TVO-Anfrage:
Vorab-Hinweis: Die Frage, ob in der aktuellen Lage der Pandemieplan greift, ist momentan verfrüht. Die WHO hat aktuell noch keinen Pandemiefall ausgerufen.
Bayerns Gesundheitsbehörden sind aber dennoch gut gerüstet. Die Gesundheitsbehörden haben durch das Infektionsschutzgesetz verschiedene Möglichkeiten und Befugnisse, um Infektionsschutzmaßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Wichtig ist aber, immer im konkreten Einzelfall zu entscheiden und dabei mit Augenmaß vorzugehen.
Nationaler Pandemieplan ist gültig
Der bayerische Pandemieplan wird derzeit überarbeitet. Grundsätzlich gilt aber auch in der aktuellen Lage der Nationale Pandemieplan (NPP) des Bundes. Der Plan dient als Grundlage zur Vorbereitung und als Rahmenplan für die Pandemiepläne der Länder. Darin sind Strukturen und Maßnahmen beschrieben, die sowohl für die Planung als auch im Pandemiefall bereits vorhanden sind oder noch aufgebaut werden müssen, sowie mögliche Maßnahmen – vor allem zur Infektionshygiene.
Gesundheitsbehörden mit Befugnissen ausgestattet
Die Gesundheitsbehörden haben durch das Infektionsschutzgesetz verschiedene Möglichkeiten und Befugnisse, um Infektionsschutzmaßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Wenn es erforderlich ist, können auch wichtige Grundrechte wie Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit oder Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden, so das Ministerium abschließend auf TVO-Nachfrage.