Lkw mit gerissenen Bremsscheiben unterwegs
Bereits bei der äußeren Begutachtung des Gespanns mussten die Beamten feststellen, dass zwei der vier Bremsscheiben des Lkw gerissen sind und die Bremsanlage des Anhängers mittels eines Kabelbinders funktionsuntüchtig gemacht wurde. Hier war schon klar, dass dieses Gespann so keinen Meter weiter bewegt werden darf.
Keine erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation
Bei der Überprüfung des deutschen Fahrers und Beifahrers stellte sich heraus, dass beide nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind. Der Beifahrer konnte durch die mitgeführten Diagrammscheiben ebenfalls als Fahrer ausfindig gemacht werden. Wie sich weiter herausstellte besitzen die beiden nicht die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation, welche im gewerblichen Güterverkehr schon seit langen Pflicht ist. Zudem führten beide ihre Fahrtenaufzeichnungen nicht richtig oder teilweise gar nicht. Auch das eingebaute Mautgerät zur Datenübermittlung an die digitalen Mautstationen wurde falsch eingestellt.