Theater ums Theater und zwar mit viel Zündstoff: Die Premiere von "The Cold Heart" in der Hofer Ersatzspielstätte "Schaustelle" fällt aus! Die Stadtverwaltung bemängelte unter anderem den Brandschutz und erteilte keine Freigabe. Die Baufirma wiederum teilte TVO mit, dass sich die Stadt um entstandene Mehrkosten drücken will. Klingt nach einem Drama in mehreren Akten und mit einem offenen Ende...
Vorhang am Samstag in Hof bleibt unten
Die Konsequenz: In der Interims-Spielstätte fällt die für Samstag (26. September) geplante Premiere des Stückes "The Cold Heart" aus. Der Premieren-Abend hat mit dem Rosenthaltheater in Selb (WUN) allerdings einen Ersatzspielort gefunden.
Wir überprüften, ob die ausgeführten Bauarbeiten den Auflagen und Anforderungen entsprechen, die in der Baugenehmigung festgeschrieben sind. Das tun sie nicht.
(Dr. Stephan Gleim, Baureferent der Stadt Hof)
Mängel zeichneten sich laut Stadt bereits im Vorfeld der Begehung ab
Laut Oberbürgermeisterin Eva Döhla wurde mit Blick auf die Verantwortung gegenüber Zuschauerinnen, Zuschauer und der Theatermitarbeiter die Inbetriebnahme der Interimsspielstätte untersagt. Dabei beruft sich die Behörde auf die Vorschriften der Bayerischen Bauordnung.
Wie aus dem Rathaus zu vernehmen war, ist Bauherr der Schaustelle nicht die Stadt Hof, sondern die Firma Spantech GmbH als Generalunternehmer, der zugleich auch die Baumaßnahmen ausführt. Bereits im Vorfeld der Begehung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde zeichneten sich laut Presseinformation der Stadt Mängel ab.
Auf die Bauarbeiten hatten wir immer ein wachsames Auge. ... So hat die Stadt der ausführenden Firma Spantech GmbH gegenüber regelmäßig auf die ordentliche Erfüllung des Vertrags gepocht und mehrmals nachdrücklich eingefordert, dass Auflagen umgesetzt und Baubestimmungen eingehalten werden.
(Dr. Stephan Gleim, Baureferent der Stadt Hof)
Döhla: "Dramatische und belastende Situation"
Laut Döhla hatten sich viele Mitarbeiter mit allen Kräften dafür eingesetzt, dass die Premiere von „The Cold Heart“ in der Interimsspielstätte stattfinden kann. Somit entstand laut der Oberbürgermeisterin auf den letzten Metern vor der erhofften Fertigstellung eine "dramatische und für die Künstler belastende Situation". Die Voraussetzung für die Aufnahme des Spielbetriebes: Der Bauherr wäre verpflichtet gewesen, 14 Tage vor Nutzungsaufnahme der Spielstätte, also zwei Wochen vor der Premiere, der Bauaufsichtsbehörde gegenüber schriftlich und unaufgefordert den Nutzungsbeginn anzuzeigen.
Es ist bodenlos, was der Generalunternehmer geliefert hat.
(Eva Döhla, Oberbürgermeisterin der Stadt Hof)
Stadt Hof: Nachweise zum Brandschutz fehlen
„Der Brandschutz ist nicht in vollem Umfang gewährleistet“, erklärte Baureferent Gleim via Pressemitteilung. Für manche der eingebauten Verbindungstüren, Trennwände und Decken im Bereich des Übergangs vom Hauptgebäude zur Schaustelle sei der Brandschutz nicht nachgewiesen, ebenso die vollständige Funktion der Brandmeldeanlage, so die Stadtverwaltung. Zudem soll die notwendige Abluftanlage zum Zeitpunkt der Ortsbegehung nicht eingebaut gewesen sein.
Obwohl einige Unterlagen bereits seit zwei Wochen hätten vorliegen müssen, haben wir heute trotzdem versucht, die Premiere in Hof zu ermöglichen. ... An Formalien wollten wir es jedenfalls nicht scheitern lassen.
(Dr. Stephan Gleim, Baureferent der Stadt Hof)