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Stadt Bayreuth / Oberfranken

Verwaltungsgericht Bayreuth: Fischotter-Entnahme in Oberfranken bleibt erlaubt

Das Verwaltungsgericht in Bayreuth entschied am Mittwoch (04. Juni), dass die Entnahme von Fischottern in bestimmten Gebieten Oberfrankens weiterhin zulässig bleibt! Damit wurde ein Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe abgelehnt, die gegen die Allgemeinverfügung der Regierung von Oberfranken geklagt hatte.

Allgemeinverfügung erlaubt nicht die Tötung

In der Verfügung wird festgelegt, dass Fischotter in bestimmten Regionen und unter bestimmten Bedingungen entnommen werden dürfen. Das Gericht stellte klar, dass in dem Dokument nicht die unmittelbare Tötung des unter Naturschutz stehenden Tieres erlaubt wird. Die Entscheidungsgewalt darüber liegt vielmehr bei den jeweiligen unteren Naturschutzbehörden.

Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig

Die Entscheidung des Gerichts ist derzeit noch nicht rechtskräftig, damit ist eine Beschwerde gegen das Urteil weiterhin möglich. Die Diskussion um den Schutz und die Regulierung der Fischotter-Population in Oberfranken bleibt somit weiterhin ein aktuelles Thema.

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