Mi., 30.04.2025 , 12:44 Uhr

Oberfranken

Eiskalt ausgetrickst im Restaurant: Zählen Eiswürfel zur Getränkemenge?

Oft gestellte Frage in der Sommerzeit

Diese Situation hat wohl jeder schon einmal erlebt. Beim sommerlichen Restaurantbesuch mit Freunden wird das erfrischende Kaltgetränk natürlich mit Eis geordert – was der Kellner dann aber an den Tisch bringt, hat mit der eigentlich auf der Karte versprochenen Menge von 0,33 Litern nicht viel zu tun. Eiswürfel können einen Drink bei richtiger Dosierung und passendem Wetter zwar nett abrunden, den gezahlten Preis für ein Getränk aber auch schnell wie einen regelrechten Wucher erscheinen lassen. Aber ist das überhaupt legal?

Verbraucherzentrale Bayern klärt auf

Die Verbraucherzentrale Bayern hat sich der oft gestellten Frage nach der Rechtmäßigkeit solcher Fälle gewidmet: „Ob Wasser, Saft, Limonade, Mischgetränke, Bier oder Wein – in der Gastronomie sowie auf Festen und Märkten gilt: Getränke müssen in Gläsern mit Füllstrich ausgeschenkt werden“, heißt es in einer entsprechenden Meldung. Eine Expertin klärt auf:

 

Die Füllmenge entspricht der Markierung im Glas. Dabei ist entscheidend, wie viel Flüssigkeit tatsächlich eingeschenkt wurde. Schaum, Zitronenscheiben oder ähnliche Zusätze zählen nicht zur eigentlichen Getränkemenge

(Anja Schwengel-Exner, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern)

 

Zu viel Eis im Getränk: Kunden haben Recht auf Nachschlag

Darüber hinaus zähle laut Eichbehörden auch Eis nicht zur Getränkemenge und darf deshalb nur zusätzlich beigefügt werden. Leichte Abweichungen seien allerdings zulässig. „Ist das Glas jedoch deutlich zu wenig gefüllt, haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, sich nachschenken zu lassen“, so die Verbraucherzentrale Bayern.

Regeln gelten nicht für alle Getränke

Die Vorschriften der Mess- und Eichverordnung würden allerdings nicht für alle Getränke gelten: „Ausgenommen sind Heißgetränke wie Kaffee, Tee oder Kakao. Auch frisch gemixte Getränke aus drei oder mehr Zutaten – etwa Cocktails oder Milchshakes – müssen nicht nach Füllhöhe eingeschenkt werden“, heißt es weiter. Dies gelte ebenso für Getränke, die hauptsächlich aus Eis oder halbgefrorenen Zutaten bestehen.­

Eis Eiswürfel Gastronomie Getränk legal Restaurant

Das könnte Dich auch interessieren

17.09.2026 Söder ohne Justizminister: Georg Eisenreich tritt zurück Bayerns Justizminister Georg Eisenreich tritt überraschend zurück und verlässt die Politik. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. So muss der Posten von Eisenreich im Kabinett von Markus Söder bereits Ende September dieses Jahres neu besetzt werden. 17.09.2026 CDU im Existenzkampf: Landtagswahlen in Berlin & Mecklenburg-Vorpommern könnten Merz in die Kanzler-Krise stürzen Der Druck auf Bundeskanzler Friedrich Merz wächst massiv, da die CDU nach dem historischen Debakel bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am kommenden Sonntag das nächste politische Fiasko droht... 16.09.2026 Oberfranken schrumpft: Immer weniger Menschen in der Region In Bayern ist die Zahl der Einwohner im ersten Halbjahr 2026 laut dem Bayerischen Landesamt für Statistik zurückgegangen. Am 30. Juni 2026 lebten rund 13,23 Millionen Menschen im Freistaat. Ende des Jahres 2025 waren es noch 13.245.503 Personen. 16.09.2026 Herbst auf den oberfränkischen Straßen: Sicher durch Wind und Wetter! Dunst oder Nebel über der Fahrbahn, nasses Laub, tief stehende Sonne am Morgen und früher einsetzende Dunkelheit am Abend: Im September und Oktober verändern sich die Bedingungen für Autofahrer spürbar.