Seit Montag (12. April) gilt an den bayerischen Schulen eine generelle Corona-Testpflicht. Darauf hatte sich das Kabinett in München am vergangenen Mittwoch geeinigt. Der klassische PCR-Test, mit Stäbchen in Nase oder Mund, gilt zwar als zuverlässigstes Verfahren, ist allerdings auch, gerade für Kinder unangenehm. Um das ihren Schülerinnen und Schülern zu ersparen, bedienen sich die Grundschulen im Landkreis Wunsiedel deshalb einer anderen, bereits etablierten Methode: Dem Gurgeltest.
Aber: Mit dieser Testpflicht an den Schulen sind nicht alle einverstanden. Mehrere Eilanträge dagegen gab es, unter anderem von einer Forchheimer Anwaltskanzlei. Wir berichteten! Am Montag lehnten die Richter einen anderen Eilantrag gegen Tests an Schulen ab. Aber: Die Schule muss für diejenigen ein Home Schooling-Angebot bereitstellen, die den Test ablehnen. Hier geht es zu der Nachricht!