Nachdem in Bischberg im Landkreis Bamberg Wahlberechtigte falsche Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl erhalten haben, kommt nun am Freitag (20. Februar) die nächste Wahlpanne in Oberfranken zum Vorschein. Wie die Stadt Kulmbach mitteilt, wurden versehentlich Wahlscheine doppelt ausgestellt.
Wahlberechtigte sollen nur einen Satz Briefwahlunterlagen nutzen
Grund dafür sei ein technischer Fehler in einer Druckdatei. In der Folge wurden einzelnen Bürgerinnen und Bürgern auch doppelt ihre Briefwahlunterlagen per Post zugestellt. Die betroffenen Briefwählerinnen und Briefwähler werden gebeten, nur einen Satz Briefwahlunterlagen zur Stimmabgabe zu nutzen und die überzähligen Briefwahlunterlagen zu vernichten. Ein Nachteil für die Wählerinnen und Wähler werde nicht entstehen: „Sollten die Briefwählerinnen und Briefwähler aus Versehen bereits mehrere Wahlunterlagen ausgefüllt und zurückgesendet haben, ist dies zunächst unschädlich“, so die Stadt.
Doppelt eingereichte Stimmzettel werden als ein Stimmzettel behandelt
Die Briefwahlvorstände werden am Wahlsonntag die betroffenen Wahlscheinnummern heraussuchen und die Wahlbriefe abgleichen. Sollten zwei Wahlbriefe mit derselben Wahlscheinnummer eingegangen sein, werden diese gemäß § 83 Absatz 3 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung behandelt. Die doppelt eingereichten Stimmzettel werden zusammengefasst und als ein Stimmzettel behandelt. Lauten die Stimmzettel gleich oder ist nur einer der beiden Stimmzettel gekennzeichnet, gelten sie als ein Stimmzettel und sind gültig. Sollten die Stimmzettel verschieden gekennzeichnet sein, gelten die beiden Stimmzettel als ein Stimmzettel mit einer ungültigen Stimme.