Fr., 08.02.2013 , 16:52 Uhr

Vergleich im "Metallica-Prozess" rechtskräftig

Im so genannten Metallica-Prozess am Landgericht Bamberg ist der geschlossene Vergleich nun rechtskräftig.
Beide Parteien haben gegen das Urteil vom Januar keinen Einspruch eingelegt, die Frist ist nun abgelaufen.
Somit stehen dem Geschädigten 1700 Euro Schadensersatz zu. Ihm wurde von einem Bekannten während eines Konzerts der Heavy-Metal-Band Metallica ein Stück Zahn herausgeschlagen – der Bekannte war beim Herumhüpfen ins Straucheln geraten. Anschließend stritten sich die Versicherungen der beiden Männer um die Haftungsfrage.
Der Vergleich am Landgericht Bamberg stellt allerdings keinen Präzedenzfall für die Zukunft dar.

Das könnte Dich auch interessieren

11.03.2026 Großeinsatz nach Zugunfall am Bayreuther Bahnhof - 15 Personen verletzt! Am Bayreuther Hauptbahnhof kam es am Mittwochabend zu einem schweren Unfall. Zwei Züge kollidierten miteinander, wobei aktuellen Erkenntnissen nach 15 Menschen verletzt wurden. 11.03.2026 +EILMELDUNG+ onesto verkauft Anteile an Tigers GmbH - "Wünschen maximalen Erfolg" Der Investor onesto hat den Verkauf ihrer Geschäftsanteile an der onesto Tigers Bayreuth Eishockey GmbH bekannt gegeben. Um wen es sich bei dem Nachfolger handelt und wie es sportlich mit dem Club weiter geht, wird in dem am Mittwochabend veröffentlichten Statement zum Verkauf allerdings offen gelassen. 11.03.2026 Autodiebe schlagen in Nagel zu: Keyless-Go-Wagen verschwindet von Privatanwesen Diebe entwendeten in der Nacht auf Dienstag einen Pkw von einem Grundstück in der Gemeinde Nagel im Landkreis Wunsiedel. Dies berichtet die Polizei. 11.03.2026 Hof: Karambolage fordert fünf Verletzte Am Dienstagnachmittag (10. März) kam es in der Wunsiedler Straße in Hof zu einem Auffahrunfall. Daran waren drei Fahrzeuge beteiligt, fünf Personen wurden leicht verletzt.