UPDATE (19. September, 12:34 Uhr):
Das Urteil am Landgericht Coburg wurde verkündet: Das Gericht folgte dabei der Staatsanwaltschaft und verurteilt den 38-jährigen Angeklagten wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Haftstrafe. "Die Schuld wiegt besonders schwer", sagte die Richterin Jana Hubner. Die Verteidigung forderte hingegen Totschlag und Störung der Totenruhe, zehn Jahre Haft und acht Monate Gesamtfreiheitsstrafe für den 38-jährigen Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es läuft eine einwöchige Frist zur Revisionseinlegung.
Angeklagter legt Teilgeständnis ab
Angeklagt ist der 38-jährige Alexander G., der unter einem Vorwand die Helferin des Technischen Hilfswerks in seine Wohnung gelockt und dort erdrosselt haben soll. Ein psychiatrisches Gutachten hatte ihm zuvor volle Schuldfähigkeit attestiert. Zum Prozessauftakt legte der Angeklagte ein Teilgeständnis ab. Zunächst bestritt er, aus sexuellen Motiven gehandelt, räumte jedoch später ein, den Mord geplant zu haben – als Reaktion darauf, dass die Frau seine Annäherungsversuche zurückgewiesen hatte.
Plädoyers finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt
Nach Einschätzung der Anklagebehörde bereitete der 38-jährige verheiratete Mann nicht nur die Tat vor, sondern traf wohl auch Vorkehrungen, um das Opfer verschwinden zu lassen. Am Vormittag wurden die Plädoyers der Verfahrensbeteiligten erwartet. Sie fanden aus Gründen des Opferschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
UPDATE (19. September, 12:00 Uhr):
Wie TVO meldete, wird im Mordprozess um die getötete THW-Helferin Eva Maria H. das Urteil am Freitag (19. September) am Landgericht Coburg erwartet. Die Verkündung wird gegen 12:15 Uhr erwartet, wie es direkt aus dem Gerichtssaal heißt.
Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Freiheitsstrafe
Aktuell plädiere die Staatsanwaltschaft auf Mord in Tateinheit mit Störung der Totenruhe, einer lebenslangen Freiheitsstrafe und Feststellung besondere Schwere der Schuld. Die Verteidigung fordere hingegen Totschlag und Störung der Totenruhe, zehn Jahre Haft und acht Monate Gesamtfreiheitsstrafe für den 38-jährigen Angeklagten.
Angeklagter legt Teilgeständnis ab
Angeklagt ist der 38-jährige Alexander G., der unter einem Vorwand die Helferin des Technischen Hilfswerks in seine Wohnung gelockt und dort erdrosselt haben soll. Dem Mann droht eine langjährige Haftstrafe. Ein psychiatrisches Gutachten hatte ihm zuvor volle Schuldfähigkeit attestiert. Zum Prozessauftakt legte der Angeklagte ein Teilgeständnis ab. Zunächst bestritt er, aus sexuellen Motiven gehandelt, räumte jedoch später ein, den Mord geplant zu haben – als Reaktion darauf, dass die Frau seine Annäherungsversuche zurückgewiesen hatte.
Plädoyers finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt
Nach Einschätzung der Anklagebehörde bereitete der 38-jährige verheiratete Mann nicht nur die Tat vor, sondern traf wohl auch Vorkehrungen, um das Opfer verschwinden zu lassen. Am Vormittag werden die Plädoyers der Verfahrensbeteiligten erwartet. Sie finden aus Gründen des Opferschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Im Mordprozess um die getötete THW-Helferin Eva Maria H. wird das Urteil am Freitag (19. September) am Landgericht Coburg erwartet. TVO berichtete über den Fall ausführlich.
Angeklagter legt Teilgeständnis ab
Angeklagt ist der 38-jährige Alexander G., der unter einem Vorwand die Helferin des Technischen Hilfswerks in seine Wohnung gelockt und dort erdrosselt haben soll. Dem Mann droht eine langjährige Haftstrafe. Ein psychiatrisches Gutachten hatte ihm zuvor volle Schuldfähigkeit attestiert. Zum Prozessauftakt legte der Angeklagte ein Teilgeständnis ab. Zunächst bestritt er, aus sexuellen Motiven gehandelt, räumte jedoch später ein, den Mord geplant zu haben – als Reaktion darauf, dass die Frau seine Annäherungsversuche zurückgewiesen hatte.
Plädoyers finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt
Nach Einschätzung der Anklagebehörde bereitete der 38-jährige verheiratete Mann nicht nur die Tat vor, sondern traf wohl auch Vorkehrungen, um das Opfer verschwinden zu lassen. Am Vormittag werden die Plädoyers der Verfahrensbeteiligten erwartet. Sie finden aus Gründen des Opferschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.