Überraschende Kehrtwende in einem der spektakulärsten Kriminalfälle der jüngeren Vergangenheit in Oberfranken: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen Joseph H. aufgehoben. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend in Berufung auf den Anwalt von Joseph H., Christian Barthelmes aus Bamberg. Der Mann war im Oktober vergangenen Jahres vom Landgericht Bamberg wegen Totschlags an der Prostituierten Katina K. zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden – obwohl die Leiche der Frau bis heute verschwunden ist.
Das spurlose Verschwinden in Bammersdorf
Der Fall inszenierte sich von Beginn an als dramatisches Rätsel. Am 1. August 2024 verlor sich in Bammersdorf (Landkreis Forchheim) jede Spur der damals 33-jährigen Katina K. Die bulgarische Staatsangehörige, die als Prostituierte arbeitete, war wie vom Erdboden verschluckt. Großangelegte Suchaktionen der Polizei führten ins Leere. Aufgrund der Gesamtumstände schaltete sich schnell die Sonderkommission ein; der Verdacht auf ein Tötungsdelikt erhärtete sich rasant. Nur eine Woche nach ihrem Verschwinden klickten bei ihrem damaligen Lebensgefährten Joseph H. die Handschellen.
Verurteilung ohne Leiche
Im anschließenden Prozess vor dem Landgericht Bamberg stand die Justiz vor einer Mammutaufgabe: ein Verfahren ohne direkten Sachbeweis für den Tod der Frau. Die Kammer zeigte sich nach monatlicher Beweisaufnahme dennoch überzeugt von der Schuld des Angeklagten. Im Oktober folgte der Richterspruch: Zwölf Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags. Ein Urteil, das in der Rechtsgeschichte wegen der fehlenden Leiche Seltenheitswert hat.
Prozess muss neu aufgerollt werden
Dieses Urteil habe nun vor den Karlsruher Richtern keinen Bestand mehr. Der Bundesgerichtshof gab der Revision statt und hob den Richterspruch auf. Für das Verfahren bedeutet dies: Die Karten werden völlig neu gemischt. Der Fall Katina K. muss nun vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Bamberg von vorn verhandelt und rechtlich komplett neu bewertet werden. Eine offizielle Stellungnahme oder Begründung des Landgerichts Bamberg zu den genauen Hintergründen der BGH-Entscheidung steht aktuell noch aus.