Mi., 22.05.2024 , 09:24 Uhr

Landkreis Hof

Fall "Peggy": Gericht verwehrt Mutter Schmerzensgeld

Landgericht Hof weist Klage ab

Im bis heute unaufgeklärten Mordfall "Peggy" hat das Landgericht Hof am Mittwochmorgen (22. Mai) eine Schmerzensgeldklage der Mutter Susanne Knobloch abgewiesen. Die Klage richtete sich gegen Manuel S. (45), der die Leiche des Kindes im Jahr 2001 in einem Waldstück in Rodacherbrunn (Thüringen) abgelegt haben soll.

Susanne Knobloch forderte Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro

Wie TVO berichtete, forderte Susanne Knobloch Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro - und zwar von dem Mann, der 2018 zunächst gestand, die Leiche des damals neunjährigen Mädchens in ein Waldstück in Thüringen geschafft zu haben. Später hat er das Geständnis widerrufen.

Pilzsammler findet Peggys Leiche in Waldstück

Der Fall Peggy sorgte im Mai 2001 bundesweit für Aufsehen. Die damals Neunjährige war auf dem Heimweg nach Lichtenberg (Landkreis Hof) plötzlich verschwunden. Suchaktionen auch im Ausland blieben erfolglos. Erst im Jahr 2016 entdeckte ein Pilzsammler in einem Waldstück an der Grenze zwischen Bayern und Thüringen Peggys Leiche.

TVO-Video zur Schmerzensgeldklage am Landgericht Hof

Fall "Peggy": Kein Schmerzensgeld für Mutter Susanne Knobloch

Weiterführende Informationen:

Fall Peggy: Mutter Susanne Knobloch fordert 75.000 Euro Schmerzensgeld
Hof Landgericht Hof Manuel M. Mordfall Peggy Peggy Peggy Knobloch

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